Rechengrößen 2020
Wir haben Ihnen die Werte für 2020 übersichtlich zusammengestellt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vorgelegt. Die Werte für das kommende Jahr orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Vorjahr. Im Jahr 2018 betrug die sogenannte Lohnzuwachsrate bundeseinheitlich 3,12 Prozent und – getrennt berechnet – in den alten Bundesländern 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,38 Prozent.
Damit ergeben sich für das Jahr 2020 folgenden Werte: