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Rechengrößen Sozialversicherung 2020

Wir haben Ihnen die Werte für 2020 übersichtlich zusammengestellt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020 vorgelegt. Die Werte für das kommende Jahr orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Vorjahr. Im Jahr 2018 betrug die sogenannte Lohnzuwachsrate bundeseinheitlich 3,12 Prozent und – getrennt berechnet – in den alten Bundesländern 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,38 Prozent.

Damit ergeben sich für das Jahr 2020 folgende Werte:

Beitragssätze

Krankenversicherung bundeseinheitlicher allgemeiner Beitragssatz14,60 %
Krankenversicherung bundeseinheitlicher ermäßigter Beitragssatz14,00 %
Zusatzbeitragssatz SBK  1,30 %
Pflegeversicherung  3,05 %
Pflegeversicherung für Kinderlose  3,30 %
Rentenversicherung18,60 %
Arbeitsförderung  2,40 %
Beiträge aus Versorgungsbezügen Krankenversicherung14,60 % + 1,30 %
Insolvenzgeldumlage  0,06 %
Künstlersozialabgabe  4,20 %

Umlageversicherung

Umlageversicherung - U1 - Premiumtarif70 %2,80 %
Umlageversicherung - U1 - Basistarif50 %1,50 %
Umlageversicherung - U2100 %0,45 %
(0,35 % bis 30.09.2020 )  

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

 jährlich in €monatlich in €
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze62.5505.212,50
besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze56.2504.687,50

Beitragsbemessungsgrenzen

 jährlich in €monatlich in €
Krankenversicherung / Pflegeversicherung56.2504.687,50
Rentenversicherung / Arbeitsförderung - Alte Bundesländer82.8006.900
Rentenversicherung / Arbeitsförderung - Neue Bundesländer77.4006.450

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