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Rechengrößen Sozialversicherung 2021

Wir haben Ihnen die Werte für 2021 übersichtlich zusammengestellt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 vorgelegt. Die Werte für das kommende Jahr orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Vorjahr. Im Jahr 2019 betrug die sogenannte Lohnzuwachsrate in den alten Bundesländern 2,94 Prozent und in den alten Bundesländern 2,85 Prozent.

Damit ergeben sich für das Jahr 2021 folgende Werte:

Beitragssätze

Krankenversicherung bundeseinheitlicher allgemeiner Beitragssatz14,60 %
Krankenversicherung bundeseinheitlicher ermäßigter Beitragssatz14,00 %
Zusatzbeitragssatz SBK  1,30 %
Pflegeversicherung  3,05 %
Pflegeversicherung für Kinderlose  3,30 %
Rentenversicherung18,60 %
Arbeitsförderung  2,40 %
Beiträge aus Versorgungsbezügen Krankenversicherung14,60 % + 1,30 %
Insolvenzgeldumlage  0,12 %
Künstlersozialabgabe  4,20 %

Umlageversicherung

Umlageversicherung - U1 - Premiumtarif70 %3,50 %
Umlageversicherung - U1 - Basistarif50 %1,50 %
Umlageversicherung - U2100 %0,45 %  

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

 jährlich in €monatlich in €
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze64.350 (2020 = 62.550)5.362,50 (2020 = 5.212,50)
besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze58.050 (2020 = 56.250)4.837,50 (2020 = 4.687,50)

Beitragsbemessungsgrenzen

 jährlich in €monatlich in €
Krankenversicherung / Pflegeversicherung58.050 (2020 = 56.250)4.837,50 (2020 = 4.687,50)
Rentenversicherung / Arbeitsförderung - Alte Bundesländer85.200 (2020 = 82.800)7.100 (2020 = 6.900)
Rentenversicherung / Arbeitsförderung - Neue Bundesländer80.400 (2020 = 77.400)6.700 (2020 = 6.450)

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Rechengrößen-Archiv

Sachbezugswerte 2021

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