Sachbezugswerte 2021
Mit den Werten für 2021 müssen Sie rechnen
Erhalten auch Ihre Arbeitnehmer Mahlzeiten oder eine Unterkunft? Dann gilt es, diese sogenannten Sachbezüge beitragsrechtlich und steuerlich korrekt zu berücksichtigen. Auch die Finanzverwaltungen verwenden diese Beträge für steuerliche Berechnungen.
Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise des Vorjahres angepasst. Für 2021 wird der Zeitraum von Juni 2019 bis Juni 2020 herangezogen. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist in diesem Zeitraum um 2,1 Prozent gestiegen, für Unterkunft oder Mieten um 1,0 Prozent.
Aktuell: Die Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung wurde am 27.11.2020 vom Bundesrat beschlossen. Die neuen Sachbezugswerte treten somit am 01.01.2021 in Kraft.
Sachbezugswerte für freie Verpflegung*
Werte in € | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung gesamt |
monatlich in | 55 | 104 | 104 | 263 |
kalendertäglich | 1,83 | 3,47 | 3,47 | 8,77 |
*gilt auch für Kantinenmahlzeiten
Sachbezugswerte für freie Unterkunft
monatlich in € | |
Unterkunft | 237 |
Gemieteter Wohnraum | 4,16 / m² |
Gemieteter Wohnraum (einfache Wohnung) | 3,40 / m² |
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