Sachbezugswerte 2023
Mit den Werten für 2023 müssen Sie rechnen
Erhalten auch Ihre Arbeitnehmer Mahlzeiten oder eine Unterkunft? Dann gilt es, diese sogenannten Sachbezüge beitragsrechtlich und steuerlich korrekt zu berücksichtigen. Auch die Finanzverwaltungen verwenden diese Beträge für steuerliche Berechnungen.
Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise des Vorjahres angepasst. Für 2023 wird der Zeitraum von Juni 2021 bis Juni 2022 herangezogen.
Sachbezugswerte für freie Verpflegung*
Werte in € | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung gesamt |
monatlich | 60,00 | 114,00 | 114,00 | 288,00 |
kalendertäglich | 2,00 | 3,80 | 3,80 | 9,60 |
*gilt auch für Kantinenmahlzeiten
Sachbezugswerte für freie Unterkunft
monatlich in € | 265,00 |
kalendertäglich in € | 8,83 |
„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an. | Hier geht's zur Anmeldung |