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Sachbezugswerte 2023

Mit den Werten für 2023 müssen Sie rechnen

Erhalten auch Ihre Arbeitnehmer Mahlzeiten oder eine Unterkunft? Dann gilt es, diese sogenannten Sachbezüge beitragsrechtlich und steuerlich korrekt zu berücksichtigen. Auch die Finanzverwaltungen verwenden diese Beträge für steuerliche Berechnungen.

Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise des Vorjahres angepasst. Für 2023 wird der Zeitraum von Juni 2021 bis Juni 2022 herangezogen.

Sachbezugswerte für freie Verpflegung*

Werte in €FrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung gesamt
monatlich60,00114,00114,00288,00
kalendertäglich  2,00  3,80  3,80    9,60

*gilt auch für Kantinenmahlzeiten

Sachbezugswerte für freie Unterkunft

monatlich in €265,00
kalendertäglich in €8,83

Mehr zum Thema:

Sachbezugswerte-Archiv

Rechengrößen-Archiv

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