Sachbezugswerte 2025
Mit den Werten für 2025 müssen Sie rechnen
Erhalten auch Ihre Beschäftigten Mahlzeiten oder eine Unterkunft? Dann gilt es, diese sogenannten Sachbezüge beitragsrechtlich und steuerlich korrekt zu berücksichtigen. Auch die Finanzverwaltungen verwenden diese Beträge für steuerliche Berechnungen.
Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise des Vorjahres angepasst. Für 2025 wird der Zeitraum von Juni 2023 bis Juni 2024 herangezogen. Der Bundesrat hat die 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 22.11.2024 gebilligt. Damit können die Sachbezugswerte 2025 in Kraft treten.
Sachbezugswerte für freie Verpflegung*
Werte in € | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung gesamt |
monatlich | 69 | 132 | 132 | 333 |
kalendertäglich | 2,30 | 4,40 | 4,40 | 11,10 |
*gilt auch für Kantinenmahlzeiten
Sachbezugswerte für freie Unterkunft
monatlich in € | 282 |
kalendertäglich in € | 9,40 |