sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
EnglishLogin
Arbeitgeberservice Arbeitgeberservice Online-Angebote Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement der SBK Beiträge Beiträge Beiträge 2025 Beiträge 2026 Beitragszahlung & Fälligkeit Gehaltsrechner Fachthemen Fachthemen Alle Fachthemen Beiträge Meldungen Sozialversicherung Umlage Steuerrecht Arbeitsrecht Gesundheit Anträge und Formulare Anträge und Formulare Formulare zum Ausdrucken Online-Formulare Entsendebescheinigung Neu bei der SBK? Tools & Services Tools & Services Online-Seminare für Firmen Arbeitgeber-Newsletter FAQ Arbeitgeber Werkstudierenden-Tool Englische Kundenberatung für Unternehmen Auslandsberatung Existenzgründer Auslandsberatung Entsendebescheinigung beantragen Neueinstellung von Mitarbeitenden aus dem Ausland Kontakt Kontakt Kundenberater-Suche
EnglishSuche
Kontakt

0800 072 572 599 99

7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

Jetzt Ihren persönlichen

Kundenberater finden

Ich bin für Sie da

Menü Arbeitgeberservice Beiträge Fachthemen Anträge und Formulare Tools & Services Kontakt Arbeitgeberservice Online-Angebote Gesundheit am Arbeitsplatz Beiträge Beiträge 2025 Beiträge 2026 Beitragszahlung & Fälligkeit Gehaltsrechner Fachthemen Alle Fachthemen Beiträge Meldungen Sozialversicherung Umlage Steuerrecht Arbeitsrecht Gesundheit Anträge und Formulare Formulare zum Ausdrucken Online-Formulare Entsendebescheinigung Neu bei der SBK? Tools & Services Online-Seminare für Firmen Arbeitgeber-Newsletter FAQ Arbeitgeber Werkstudierenden-Tool Englische Kundenberatung für Unternehmen Auslandsberatung Existenzgründer Kontakt Kundenberater-Suche Gesundheit am Arbeitsplatz Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement der SBK Auslandsberatung Entsendebescheinigung beantragen Neueinstellung von Mitarbeitenden aus dem Ausland sbk.org Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik English

SEPA-Überweisung: Verification of payee

Es wird ein Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr eingeführt.

Ab dem 9. Oktober 2025 haben Banken bei SEPA-Überweisungen grundsätzlich eine sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) durchzuführen. Dabei wird der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers der angegebenen IBAN abgeglichen.

Stimmt der Name des angegebenen Zahlungsempfängers nicht mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN überein, wird die Überweisung nicht automatisch ausgeführt. Der Sender wird über die Abweichung informiert. Die Angaben können dann korrigiert oder die Überweisung dennoch ausgeführt werden.

Hintergrund und Details

Die EU-Verordnung 2024/886 (EU-VO) vom 13.03.2024 beschloss hauptsächlich Änderungen im europäischen Zahlungsverkehr. Dabei wurde u. a. angestrebt, Überweisungen in Echtzeit (Instant Payment) flächendeckend einzuführen. Diese werden seit Ende 2024/Anfang 2025 sukzessive umgesetzt.

Die neue EU-Verordnung zielt auch darauf ab, Betrug und Fehler bei Überweisungen zu reduzieren. Sie stellt sicher, dass das Geld an den korrekten Empfänger geht. Dieser verpflichtende Service soll dafür sorgen, dass der Zahlungsverkehr sicherer wird und das Vertrauen gestärkt wird. Er schützt Verbraucher davor, bei fehlerhaften Empfängerangaben falsch zugestellte Überweisungsbeträge zurückfordern zu müssen. Denn das gelingt in der Praxis nicht immer ohne weiteres.

Die VoP ist für alle SEPA-Einzelüberweisungen verpflichtend und für Sammelüberweisungen optional. Das gilt für sowohl für Echtzeit- als auch für Standardüberweisungen. Die neue Regelung gilt auch für Überweisungen ins Ausland, sofern diese im SEPA-Euro-Raum getätigt werden.

Ablauf

Bevor die Bank des Senders Überweisungsaufträge ausführt, hat sie einen kostenfreien Namensabgleich der abgegebenen Zahlungsempfängerdaten mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN durchzuführen. Dies geschieht in „Echtzeit“. Der Überweisungsauftraggeber erhält vor der endgültigen Zahlungsfreigabe eine Rückmeldung.

Information des Senders: Die Antworten an den Auftraggeber der Überweisungen erfolgen in vier verschiedenen Formen:

  • Match: zur IBAN angegebener Empfängername stimmt vollständig mit den Kontoinhaberdaten der Empfängerbank überein
  • Close Match: zur IBAN angegebener Empfängername stimmt nahezu mit den Kontoinhaberdaten der Empfängerbank überein
  • No Match: zur IBAN angegebener Empfängername stimmt nicht mit den Kontoinhaberdaten der Empfängerbank überein
  • No Response: Die Bank des Zahlungsempfängers hat nicht oder nicht rechtzeitig geantwortet.
  • Der Überweisungsauftraggeber erhält die Rückmeldung seiner Bank noch bevor die Freigabe/Autorisierung z. B. mittels elektronischer Unterschrift oder TAN erfolgt. Es liegt nun am Auftraggeber, ob der Überweisungsauftrag trotz möglicher Close Match-, No Match- oder No Response-Rückmeldungen freigegeben und ausgeführt werden soll.

    Das sollten Sie unbedingt beachten:

  • Wenn ein Sammelauftrag (für den eine Prüfung gewünscht wird) wegen einzelner Zahlungen nicht freigegeben wird, wird der gesamte Auftrag nicht ausgeführt. Dies betrifft nicht nur die einzelnen fehlerhaften Posten.
  • Falls trotz fehlerhafter Posten eine Freigabe erfolgt und später festgestellt wird, dass Zahlungen an falsche Empfänger gingen, haftet die Bank nicht. Diese käme nur dann infrage, wenn seitens der Bank ein Match zurückgemeldet wurde und die Zahlung dennoch einen verkehrten Empfänger erreicht.
  • Auch wenn entscheiden wird, bei Sammelaufträgen auf VoP zu verzichten, ist eine bankseitige Haftung bei Fehlzustellung der Überweisung ausgeschlossen.
  • Tipp für die Praxis: Unternehmen sollten ihre Stammdaten und Rechnungsstellung überprüfen, um sicherzustellen, dass die Empfängerdaten korrekt sind.

    Für Ihre Überweisung: Bankverbindung der SBK 

    Die SBK führt Ihre Konten bei der UniCredit Bank GmbH. 

    Unsere Konten werden unter dem Namen

    SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

    geführt. Bitte geben Sie bei Überweisungen an die SBK diesen Namen als Zahlungsempfänger an.

    Bleiben Sie immer auf dem Laufenden

    Mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.

    Jetzt anmelden

    0800 072 572 599 99

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    Jetzt Ihren persönlichen

    Kundenberater finden

    Ich bin für Sie da

    Folgen Sie uns auf

    Instagram
    Facebook
    TikTok
    YouTube
    LinkedIn
    XING
    kununu
    ArbeitgeberserviceOnline-AngeboteGesundheit am ArbeitsplatzBeiträgeBeitragsrechnerBeitragszahlung/FälligkeitFachthemenAlle FachthemenBeiträgeMeldungenUmlageSteuerrechtSozialversicherungArbeitsrechtGesundheitAnträge und FormulareFormulare zum AusdruckenOnline-FormulareNeu bei der SBK?Tools & ServicesOnline-Seminare für FirmenFAQ ArbeitgeberArbeitgeber-NewsletterWerkstudierenden-ToolEnglische KundenberatungAuslandsberatungExistenzgründerKontaktArbeitgeber-TelefonKundenberater-Suche
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Genderhinweis Barrierefreiheit Leichte Sprache Gebärdensprache

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Alle zulassen" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter. Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Alle zulassen Nur erforderliche Einstellungen ändern
    ID zum Anfordern von Einwilligungen
    Datenschutzhinweisen
    Alle zulassen Einstellungen ändern