SEPA-Überweisung: Verification of payee
Es wird ein Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr eingeführt.
Ab dem 9. Oktober 2025 haben Banken bei SEPA-Überweisungen grundsätzlich eine sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) durchzuführen. Dabei wird der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers der angegebenen IBAN abgeglichen.
Stimmt der Name des angegebenen Zahlungsempfängers nicht mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN überein, wird die Überweisung nicht automatisch ausgeführt. Der Sender wird über die Abweichung informiert. Die Angaben können dann korrigiert oder die Überweisung dennoch ausgeführt werden.
Hintergrund und Details
Die EU-Verordnung 2024/886 (EU-VO) vom 13.03.2024 beschloss hauptsächlich Änderungen im europäischen Zahlungsverkehr. Dabei wurde u. a. angestrebt, Überweisungen in Echtzeit (Instant Payment) flächendeckend einzuführen. Diese werden seit Ende 2024/Anfang 2025 sukzessive umgesetzt.
Die neue EU-Verordnung zielt auch darauf ab, Betrug und Fehler bei Überweisungen zu reduzieren. Sie stellt sicher, dass das Geld an den korrekten Empfänger geht. Dieser verpflichtende Service soll dafür sorgen, dass der Zahlungsverkehr sicherer wird und das Vertrauen gestärkt wird. Er schützt Verbraucher davor, bei fehlerhaften Empfängerangaben falsch zugestellte Überweisungsbeträge zurückfordern zu müssen. Denn das gelingt in der Praxis nicht immer ohne weiteres.
Die VoP ist für alle SEPA-Einzelüberweisungen verpflichtend und für Sammelüberweisungen optional. Das gilt für sowohl für Echtzeit- als auch für Standardüberweisungen. Die neue Regelung gilt auch für Überweisungen ins Ausland, sofern diese im SEPA-Euro-Raum getätigt werden.
Ablauf
Bevor die Bank des Senders Überweisungsaufträge ausführt, hat sie einen kostenfreien Namensabgleich der abgegebenen Zahlungsempfängerdaten mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN durchzuführen. Dies geschieht in „Echtzeit“. Der Überweisungsauftraggeber erhält vor der endgültigen Zahlungsfreigabe eine Rückmeldung.
Information des Senders: Die Antworten an den Auftraggeber der Überweisungen erfolgen in vier verschiedenen Formen:
Der Überweisungsauftraggeber erhält die Rückmeldung seiner Bank noch bevor die Freigabe/Autorisierung z. B. mittels elektronischer Unterschrift oder TAN erfolgt. Es liegt nun am Auftraggeber, ob der Überweisungsauftrag trotz möglicher Close Match-, No Match- oder No Response-Rückmeldungen freigegeben und ausgeführt werden soll.
Das sollten Sie unbedingt beachten:
Tipp für die Praxis: Unternehmen sollten ihre Stammdaten und Rechnungsstellung überprüfen, um sicherzustellen, dass die Empfängerdaten korrekt sind.
Für Ihre Überweisung: Bankverbindung der SBK
Die SBK führt Ihre Konten bei der UniCredit Bank GmbH.
Unsere Konten werden unter dem Namen
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
geführt. Bitte geben Sie bei Überweisungen an die SBK diesen Namen als Zahlungsempfänger an.
