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Elterngeld und Elternzeit

Das ElterngeldPlus, der Partnerschaftsbonus und eine Flexibilisierung der Elternzeit sollen Eltern zukünftig zielgenauer darin unterstützen, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen.

Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen.

Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Geburten ab April 2024: Änderungen beim Elterngeld

Der Bundestag hat Änderungen beim Elterngeld beschlossen, die sich auf die Partnermonate und auf höherverdienende Arbeitnehmer auswirken. Sie gelten für Geburten ab April 2024.

Eltern können zusätzlich zu den zwölf Monaten Basiselterngeld zwei Partnermonate erhalten, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Die insgesamt 14 Monate können Eltern bislang nach ihren Wünschen untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Für Geburten ab April 2024 wird dieser Anspruch eingeschränkt. Basiselterngeld können die Eltern dann nur noch für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig beziehen. Im zweiten Monat muss der andere Ehepartner die Betreuung des Kindes nach dem 12. Lebensmonat allein sicherstellen, damit ein Elterngeldanspruch besteht.

Wenn der zweite Elternteil Elterngeld Plus bezieht, ist dies weiterhin auch gleichzeitig zum Elterngeldbezug des anderen Elternteils möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bezogen wird. Eltern von Mehrlingen und Frühgeborenen können auch weiterhin ohne Einschränkung gleichzeitig Elterngeld beziehen. Mit der Regelung soll eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden.

Neue Einkommensgrenzen

Der Anspruch auf Elterngeld besteht nur bis zu einem bestimmten zu versteuerndem Einkommen. Diese Einkommensgrenzen werden für Geburten ab dem 1. April 2024 angepasst:

  • Für Personen mit gemeinsamem Elterngeldanspruch sinkt die Einkommmensgrenze auf 200.000 Euro (bislang 300.000 Euro).
  • Für Alleinerziehende wird die Grenze auf 150.000 Euro gesenkt.

Für Geburten ab April 2025 sinkt die Grenze für Paare nochmals auf dann 175.000 Euro.

Detailinformationen zu den verschiedenen Formen des Elterngeldes finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

"Alles rund um die Elternzeit im Betrieb. Ich verschaffe Ihnen einen Überblick.“

Mehr zum Thema:

Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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