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Arbeit auf Abruf führt zu Unzufriedenheit

Die Arbeitszeitmodelle werden immer vielseitiger. In einer Untersuchung hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Zufriedenheit der Beschäftigten mit ihrer jeweiligen flexiblen Arbeitszeitform ermittelt.

Auf dem letzten Platz landete die Arbeit auf Abruf.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wertete für die Untersuchung die Daten des aktuellen sozio-ökonomischen Panels aus. Dann wurden die Angaben jener Beschäftigten ausgewertet, die eine der Arbeitszeitformen Arbeit auf Abruf, Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst angegeben hatten. Diese drei Arbeitsformen unterschieden sich wie folgt:

  • Arbeit auf Abruf: Dem Arbeitnehmer wird nur eine bestimmte Wochenarbeitszeit zugesichert. Wann die entsprechende Arbeitsleistung zu erbringen ist, entscheidet allein der Arbeitgeber. Auch ein Über- oder Unterschreiten des Wochenarbeitszeitrahmens ist möglich. Diese Beschäftigungsform wird oft von Minijobbern ausgeübt, die außerhalb ihres erlernten Berufes tätig sind, sie ist vor allem im Gast- und Hotelgewerbe verbreitet.
  • Rufbereitschaft stellt eine Form der zusätzlichen Arbeit auf Abruf neben einer regulären (Vollzeit-)Stelle im erlernten Beruf dar. In der vereinbarten Rufbereitschaftszeit muss der Arbeitnehmer ständig erreichbar sein und bei Anruf innerhalb eines festgelegten Zeitraums die Arbeit aufnehmen, was einen Aufenthalt innerhalb eines bestimmten Radius‘ um das Unternehmen erfordert. Solange die Rufbereitschaft nicht in Anspruch genommen wird, gilt die Zeit als Ruhezeit.
  • Bereitschaftsdienst ähnelt der Rufbereitschaft, allerdings muss der Arbeitnehmer im Betriebsgebäude des Unternehmens anwesend sein. Solange kein Einsatz verlangt wird, kann der Arbeitnehmer über seine Tätigkeit selbst entscheiden und etwa lesen oder schlafen. Die Bereitschaftsdienstzeiten sind im Voraus bekannt und begrenzt.
  • Die IAB-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte, die Arbeit auf Abruf ausüben, mit ihrem Leben und ihrer Freizeit weniger zufrieden sind als andere Arbeitnehmer - einschließlich jener mit Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Arbeit auf Abruf erfordert ständige Arbeitsbereitschaft rund um die Uhr und erlaubt keine selbstbestimmte Lebensgestaltung, weil die "Freizeit" jederzeit per Anruf unterbrochen werden könnte. Hinzu kommt die fehlende Trennung zwischen Arbeits- und Familienzeiten, die Gefahr von Schlafstörungen sowie ein erhöhtes Stresserleben, nicht zuletzt durch die unklaren Einkommensverhältnisse.

    Quelle: Kurzbericht des IAB

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