Gesundheitsangebote besonders wirksam umsetzen
Unternehmen können viele Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten und Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.
Wie wirksam solche Angebote tatsächlich sind, belegt die Auswertung von 100 wissenschaftlichen Studien.
Bereits seit 2003 wertet die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) regelmäßig die wissenschaftliche Literatur hinsichtlich der Frage aus, ob sich Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention positiv auf die Gesundheit der Beschäftigten und den Unternehmenserfolg auswirken. Betrachtet wurden Programme zur Rauchentwöhnung, für gesunde Ernährung, für mehr Arbeitssicherheit sowie gegen Bewegungsmangel.
Der aktuelle Report kommt zu dem Ergebnis: Besonders effektiv sind die Angebote immer dann, wenn sie mehrere gesundheitliche Problemfelder abdecken. Werden beispielsweise im Unternehmen regelmäßig Sportprogramme durchgeführt, verringern sich die krankheitsbedingten Fehltage. Kombiniert mit einer zusätzlichen Ernährungsberatung beugt man außerdem einer Gewichtszunahme vor.
Um Stress bei der Arbeit anzugehen, greifen Betriebe inzwischen häufig auf technische Angebote zurück, zum Beispiel Apps. Der Nachteil ist, dass internet-gestützte Maßnahmen sehr oft schnell abgebrochen werden. Erfolgreicher sind persönliche Beratungen, vor allem bei der Reduktion von arbeitsbezogenem Stress.
Bei der Rauchentwöhnung sind die Erfolge der Entwöhnungsprogramme im betrieblichen Setting besonders hoch. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass die Beschäftigten aus eigenem Antrieb mit dem Rauchen aufhören wollen.
In puncto Arbeitsunfälle haben sich Arbeitsschutztrainings als sehr wirksam erwiesen. In Verbindung mit Schutzkleidung und anderen sicheren Arbeitsmitteln können Unfälle reduziert werden.
Um Erkrankungen durch Bewegungsmangel vorzubeugen, können aktive Arbeitsplatzstationen wie höhenverstellbare Schreibtische oder Laufbandschreibtische helfen. Die Einführung sollte mit Beratung der Beschäftigten einhergehen, damit Sitzzeiten auch wirklich verkürzt werden.
Erfreulich für Betriebe: Seit dem 1. Januar 2020 können Sie BGF-Maßnahmen im Wert von bis zu 600 Euro steuerfrei gewähren, wenn diese zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden und den Vorgaben für Präventionsleistungen (§ 20 und 20a SGB V) genügen. Vorher lag dieser Betrag bei 500 Euro.
Den iga-Report 40 finden Sie kostenlos auf der