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Meldeverfahren-DEÜV

DEÜV-Meldungen können nur über zertifizierte Abrechnungsprogramme an die Krankenkasse übermittelt werden.

Bei der Datenannahmestelle (BITMARCK Service GmbH) werden alle eingehenden Daten formal geprüft und zur weiteren Verarbeitung per gesicherter Datenfernübertragung an die SBK weitergeleitet. Dieses Verfahren trägt erheblich zu einer Vereinfachung und damit Verminderung des Verwaltungsaufwandes bei Ihnen und auch bei uns bei.

Für Arbeitgeber gibt es verschiedene Anlässe, eine Sozialversicherungsmeldung für einen Arbeitnehmer zu erstellen. Mit dieser Meldung teilt der Arbeitgeber den Sozialversicherungsträgern mit, welche Art der Beschäftigung der Arbeitnehmer ausübt, ob es Änderungen im Beschäftigungsverhältnis gibt und in welchen Sozialversicherungszweigen Versicherungspflicht oder -freiheit besteht.

Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema „Meldungen zur Sozialversicherung“ verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.

SBK-Kundeninfo Meldungen zur Sozialversicherung PDF, 674 KB

"Ich unterstütze Sie gerne in allen Fragen rund um das Thema Meldungen.“

Beitragsgruppen

Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge

die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer "0" ausgewiesen.

Da die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses in o. a. Versicherungszweigen nicht einheitlich sind, müssen immer 4 Ziffern (Beitragsgruppenschlüssel buw. SV-Schlüssel) in den Meldungen zur Sozialversicherung angegeben werden.

Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema Beitragsruppen in der Sozialversicherung verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.

SBK-Kundeninfo Beitragsgruppen PDF, 663 KB

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