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Datenübermittlung (sv.net)

Die Übermittlung von Beitragsnachweisen sowie Meldungen zur Sozialversicherung ist nur per Datenfernübertragung möglich.

Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net („Sozialversicherung im Internet“) ist seit Jahren ein wichtiger Baustein im Melde-, Beitrags- und Bescheinigungswesen der Sozialversicherung. Mit ihr tauschen Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen auf dem gesetzlich geregelten Weg mit den Sozialversicherungsträgern aus.

Die beiden Produktvarianten sv.net/online und sv.net/classic bieten eine einfachere Bedienung, erweiterte Funktionalitäten und Erleichterungen beim Ausfüllen von Formularen durch dynamische und feldbezogene Hilfetexte. Vor einigen Jahren wurden beide Produktvarianten überarbeitet:

  • sv.net/online als browserbasierte Web-Anwendung, mit der keine Daten zwischengespeichert werden können, durch sv.net/standard
  • sv.net/classic, mit dem Firmen-, Personal- und Meldedaten auf den jeweiligen Systemen der Anwender abgespeichert werden können, durch sv.net/comfort

Mit sv.net wird unter anderem die Verfahrenssicherheit durch eine geänderte Benutzerverwaltung und durch die Überarbeitung von Verfahrensabläufen weiter gesteigert. Zudem ist es jetzt möglich, Benutzerrollen spezifisch für die Nutzung unterschiedlicher Funktionen freizuschalten.

Aktuell: Software-Update von sv.net zum 3. Januar 2022

Ab dem 3. Januar steht bei der ITSG GmbH eine neue Version der maschinellen Ausfüllhilfe sv.net 22.0.0 zur Verfügung.

Die neue Version von sv.net enthält wichtige fachliche Anpassungen, die sich aufgrund gesetzlicher Änderungen zum Jahreswechsel ergeben.

So wird es ab diesem Zeitpunkt auch für Selbstständige möglich sein, Entsendungsanträge zum Fachverfahren A1 maschinell über sv.net zu versenden. Selbstständige ohne eigene Arbeitnehmer, die weder eine Betriebsnummer noch eine Zahlstellennummer haben, können sich mit wenigen Klicks in sv.net registrieren und anschließend ihre A1-Entsendungsanträge an die zuständige Stelle übermitteln.

Ebenfalls neu in dieser Ausgabe ist das elektronische Arbeitsunfähigkeitsverfahren mit einem Formular für den elektronischen Abruf von AU-Bescheinigungen bei den Krankenkassen.

Darüber hinaus können Entgeltbescheinigungen zur Berechnung einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen, die von der Rentenversicherung angefordert werden, mit sv.net übermittelt werden.

Wichtig: Nutzer der Browservariante sv.net/standard müssen nichts weiter tun. sv.net/standard wird automatisch auf die neue Version 20.0.0 aktualisiert. 

Quelle: ITSG

Preismodelle und Benutzerrollen

Für beide Produktvarianten ist künftig immer zwischen kostenlosen Normal-Benutzer-Accounts und kostenpflichtigen Premium-Benutzer-Accounts zu unterscheiden. Hintergrund ist die stark zunehmende Nutzung der Produkte durch Anwender mit kommerzieller Ausrichtung oder Arbeitgeber, die sv.net für die Abgabe von massenhaften Meldungen genutzt haben. Für diese Anwendergruppen war sv.net bisher nicht vorgesehen. Sie werden daher nun an den Kosten für die Bereitstellung des erweiterten Funktionsumfangs und Services beteiligt.

Normal-Benutzern wird ein begrenzter Funktionsumfang geboten. Sie können mittels sv.net/standard oder sv.net/comfort nur Meldungen für die registrierte Betriebsnummer abgeben. Auch können für diese Betriebsnummer nur maximal 100 Meldungen pro Kalenderjahr abgegeben werden. Zur Abgabe von mehr als 100 Meldungen jährlich, zur Nutzung durch mehr als einen Benutzer oder zur Abgabe von Meldungen für weitere Betriebsnummern ist die Registrierung als Premium-Benutzer in sv.net/standard oder sv.net/comfort erforderlich.

Seit dem 01.01.2021 belaufen sich die Kosten für eine neu abgeschlossene Premiumregistrierung auf insgesamt 54 Euro (30 Nutzungsgebühr / 24 Euro Registrierungsgebühr) zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Laufzeit der Premiummitgliedschaft endet am 30.06.2023.

Wird ein bestehender Premium-Zugang nicht 90 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich bis zum 30.06.2023. Die Kosten für die Verlängerung belaufen sich ab 2021 auf pauschal 30 Euro zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.

Ablauf aller Premium-Zugänge

Die Laufzeit aller Premiummitgliedschaften endet am 30.06.2023 – unabhängig davon, ob eine neue Premiumregistrierung abgeschlossen oder eine bestehende Premiumregistrierung verlängert wird. Der Grund: Der Gesetzgeber hat die Neuentwicklung einer Ausfüllhilfe nach § 95a SGB IV geplant, mit der Sie ab diesem Zeitpunkt Ihren Meldeverpflichtungen nachkommen können.

Detaillierte Informationen über sv.net erhalten Sie auf der Homepage der ITSG.

Online-Verwaltung der Beitrags- und Sozialversicherungsmeldungen

Die Übermittlung von Beitragsnachweisen sowie Meldungen zur Sozialversicherung ist seit dem 01.01.2006 nur noch per Datenfernübertragung möglich.

Mit sv.net (Sozialversicherung im Internet) haben Sie eine unkomplizierte Möglichkeit, Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise online zu erledigen.

Schnelle und sichere Kommunikation mit der SBK ist mit der Online-Anwendung der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) nicht nur selbstverständlich, sondern auch besonders einfach.

Sie können alle Daten bequem erfassen und genießen höchstmögliche Sicherheit. Nach der Übertragung bekommen Sie für Ihr Archiv einen Beleg zugesandt. Dabei entscheiden Sie, ob Sie lieber eine PDF-Datei oder die Papierform möchten. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Hinweise zur Bewertung der Daten.

Mehr zum Thema:

Homepage GKV-Spitzenverband zum Datenaustausch

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