Drei Termine bis Ende März 2025
Das ist im März zu erledigen.
Zu den fixen Terminen im Kalender von Unternehmen gehört unter anderem der 31. März. Bis zu diesem Termin sind bestimmte sozialversicherungsrechtliche Vorgänge zu erledigen. Ein kleiner Reminder.
Künstlersozialabgabe
Firmen, die selbstständige Kunstschaffende und publizistisch Tätige beschäftigen, haben alle Entgelte, die im Laufe des Kalenderjahres 2024 für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt werden, bis zum 31. März per Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse zu melden. Die Meldung ist per Post oder online möglich. Den Meldebogen und weitere Informationen finden Arbeitgeber auf der
Einmalzahlungen und Märzklausel
Unternehmen, die in den Monaten Januar bis März 2025 Einmalzahlungen auszahlen, haben die Märzklausel zu beachten und eine mehrteilige Prüfung durchzuführen:
Schwerbehindertenabgabe und -anzeige
Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 156 ff. Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX) verfügen, sind verpflichtet, eine bestimmte Anzahl schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen – oder eine Ausgleichsabgabe zu leisten.
Bis spätestens zum 31. März 2025 ist die Anzahl der beschäftigten Schwerbehinderten über die