Neues SV-Meldeportal startet im Oktober 2023
Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet.
Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a SGB IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Über sv.net tauschen heute etwa 550.000 Unternehmen und deren Dienstleistungspartner ca. 25 Millionen Meldungen pro Jahr mit den gesetzlichen Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung aus.
Das neue SV-Meldeportal ist eine komplette Neuentwicklung und ersetzt die etablierte Ausfüllhilfe sv.net. Es handelt sich um eine reine Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann das Vorläuferprodukt jedoch weiterhin noch uneingeschränkt genutzt werden.
Das neue Meldeportal befindet sich seit dem 1. Juli im Testbetrieb und wird nun Anfang Oktober für alle freigegeben. Die browserbasierte Internetanwendung weist einen ähnlichen Funktionsumfang auf wie das gewohnte sv.net und führt auch weiterhin keine Berechnungen durch, um nicht in Konkurrenz mit den kommerziellen Angeboten zu treten.
Neu ist die optionale Funktion des zentralen, sicheren Online-Datenspeichers, in dem die Firmendaten, Personaldaten sowie alle abgegebenen und empfangenen Meldungen bis zu fünf Jahre lang verschlüsselt gespeichert werden. Damit können auch kleinere Unternehmen alle relevanten Daten elektronisch vorhalten und bei Bedarf für einen Abruf bereitstellen, ohne sich um aufwändige Schutzmaßnahmen und Datensicherungen zu kümmern.
Der Zugang für Unternehmen erfolgt über das ELSTER-Unternehmenskonto, das über die Webseite Mein-Unternehmenskonto eingerichtet werden kann.
Die Nutzungsgebühr wird für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro netto jeweils zzgl. gültiger MwSt. berechnet. Es können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern ausgetauscht werden.
Bei einer Registrierung des Unternehmens bzw. dessen Dienstleisters bis zum 31. März 2024 ist die Nutzung des SV-Meldeportals in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei. Für diesen Anwenderkreis ist die Nutzung des SV-Meldeportals erst ab 2025 kostenpflichtig. Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Unternehmen sofort in Rechnung gestellt.
Mehr Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).
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