Rechtskreistrennung Ost/West ausgelaufen
Seit dem 01.01.2025 gilt im gesamten Bundesgebiet ein einheitliches Rentenrecht, sodass die Kennzeichnung für Meldezeiträume nach dem 31. Dezember 2024 entfallen ist.
Weil nach dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) seit der Wiedervereinigung in Ost und West unterschiedliche Rechengrößen galten, wurde das Rechtskreiskennzeichen eingeführt. Nach dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17. Juli 2017 gilt künftig im gesamten Bundesgebiet einheitliches Rentenrecht.
DEÜV-Meldeverfahren
Die Kennzeichnung Ost/West für Meldezeiträume nach dem 31. Dezember 2024 kann entfallen.
Hinweis: Alle Nutzer von Entgeltabrechnungsprogrammen dürfen sich getrost zurücklehnen, denn die Softwareersteller werden die Änderungen in ihre Programme einarbeiten. Auch das
Beitragsnachweisverfahren
Im Beitragsnachweisverfahren ist die Rechtskreistrennung zum 1. Januar 2026 aufgehoben worden.
