Rechtskreistrennung Ost/West läuft aus
Künftig gilt im gesamten Bundesgebiet ein einheitliches Rentenrecht, sodass die Kennzeichnung für Meldezeiträume nach dem 31. Dezember 2024 entfallen kann.
Weil nach dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) seit der Wiedervereinigung in Ost und West unterschiedliche Rechengrößen galten, wurde das Rechtskreiskennzeichen eingeführt. Nach dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vom 17. Juli 2017 gilt künftig im gesamten Bundesgebiet einheitliches Rentenrecht.
DEÜV-Meldeverfahren
Die Kennzeichnung Ost/West für Meldezeiträume nach dem 31. Dezember 2024 kann entfallen.
Hinweis: Alle Nutzer von Entgeltabrechnungsprogrammen dürfen sich getrost zurücklehnen, denn die Softwareersteller werden die Änderungen in ihre Programme einarbeiten. Auch das
Beitragsnachweisverfahren
Für das Beitragsnachweisverfahren ergeben sich zum 1. Januar 2025 zunächst keine Änderungen.
Die Gründe dafür, dass die Beitragsnachweise über 2024 hinaus getrennt nach Rechtskreisen abzugeben sind, liegen bei der Deutschen Rentenversicherung. Aufgrund bestehender Verpflichtungen bei der Ermittlung des Bundeszuschusses sowie der Abgabe von Finanzstatistiken bleibt das bestehende Verfahren mindestens bis Ende 2025 unangetastet.
Das bedeutet: Die Beitragsnachweis-Datensätze sind auch über den 31. Dezember 2024 hinaus getrennt nach den Rechtskreisen Ost und West zu übermitteln.