SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat oder die Vollmacht für Ihren Dienstleister (z. B. Steuerberatung) bitte per maschineller Datenübertragung.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Meldeverfahren zur Neueinrichtung von Firmenkonten eingeführt. Das neue Meldeverfahren wurde in das vorhandene DEÜV-Meldeverfahren integriert.
Seit diesem Zeitpunkt sind SEPA-Mandate aus Papier nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat bitte per maschineller Datenübertragung.
Das unterstützt uns dabei, unser Ziel zu erreichen: die SBK zu einer nachhaltigen Krankenkasse zu machen.
Ihr Vorteil: Ihre Daten erreichen uns schnell und umweltschonend. Verschaffen Sie sich mehr Zeit für andere Dinge. Wir kümmern uns um Ihre Beitragszahlung.
Die Übermittlung der notwendigen Angaben durch Sie als Arbeitgeber erfolgt mit dem Datensatz „Arbeitgeberkonto“ (DSAK).
Diese Angaben brauchen wir von Ihnen
Gut zu wissen: Grundsätzlich erledigt Ihr Abrechnungsprogramm die Arbeit und die Angaben werden automatisch gefüllt. Wenn nicht, benötigen wir folgende Angaben:
So übermitteln Sie die Daten an uns
Haben Sie eine Steuerberatung? Dann können darüber die Daten an uns übermittelt werden.
Wenn nicht, dann machen Sie das ganz einfach über ein Abrechnungsprogramm, beispielsweise über das
1 | Verwenden Sie den Datensatz Krankenkassenmeldung (= DSAK) |
2 | Empfänger der Meldung = SBK-Betriebsnummer 87954699 |
3 | Abgabegrund 02 (= Änderungsmeldung) |
4 | Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (= DBSL) |
Wichtig: Kündigung/Änderung des Mandats
SEPA-Lastschriftmandate können weiterhin nur schriftlich gekündigt werden. Wenn sich die Bankverbindung ändert, erteilen Sie uns bitte per DSAK-Meldeverfahren ein neues Lastschriftmandat.
Ausblick: Ab 01.01.2025 wird es im DSAK-Verfahren einen neuen Datenbaustein geben. Dann soll eine Kündigung des SEPA-Lastschriftmandats auch digital möglich sein.
Es kann ja mal vorkommen, dass die Technik nicht so will wie man selber.
Dann laden Sie sich bitte unser
Nutzen Sie oder Ihre Steuerberatung DATEV als Entgeltabrechnungsprogramm? Informationen zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der