SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat oder die Vollmacht für Ihren Dienstleister (z. B. Steuerberatung) bitte per maschineller Datenübertragung.
Zum 1. Januar 2023 wurde das Meldeverfahren zur Neueinrichtung von Firmenkonten eingeführt. Das neue Meldeverfahren wurde in das vorhandene DEÜV-Meldeverfahren integriert.
Seit diesem Zeitpunkt sind SEPA-Mandate aus Papier nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat bitte per maschineller Datenübertragung.
Das unterstützt uns dabei, unser Ziel zu erreichen: die SBK zu einer nachhaltigen Krankenkasse zu machen.
Ihr Vorteil: Ihre Daten erreichen uns schnell und umweltschonend. Verschaffen Sie sich mehr Zeit für andere Dinge. Wir kümmern uns um Ihre Beitragszahlung.
Die Übermittlung der notwendigen Angaben durch Sie als Arbeitgeber erfolgt mit dem Datensatz „Arbeitgeberkonto“ (DSAK).
Diese Angaben brauchen wir von Ihnen
Gut zu wissen: Grundsätzlich erledigt Ihr Abrechnungsprogramm die Arbeit und die Angaben werden automatisch gefüllt. Wenn nicht, benötigen wir folgende Angaben:
So übermitteln Sie die Daten an uns
Haben Sie eine Steuerberatung? Dann können darüber die Daten an uns übermittelt werden.
Wenn nicht, dann machen Sie das ganz einfach über ein Abrechnungsprogramm, beispielsweise über das
1 | Verwenden Sie den Datensatz Krankenkassenmeldung (= DSAK) |
2 | Empfänger der Meldung = SBK-Betriebsnummer 87954699 |
3 | Abgabegrund 02 (= Änderungsmeldung) |
4 | Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (= DBSL) |
Wichtig: Kündigung/Änderung des Mandats seit 01.01.2025
SEPA-Lastschriftmandate konnten bis 2024 nur schriftlich gekündigt werden. Seit 1. Januar 2025 wurde der Prozess erweitert. Das neue Datenfeld „Kennzeichen Widerruf SEPA-Lastschriftmandat“ wurde in das Datenaustauschverfahren integriert.
Ein Widerruf ist frühestens nach drei Tagen, also ab dem 4. Arbeitstag nach Abgabe der Meldung möglich. Maßgeblich für die Dreitagesfrist ist das Erstelldatum der Meldung.
Wenn mehrere SEPA-Lastschriftmandate vorliegen, gilt immer das Mandat, welches zuletzt vom an uns übermittelt worden ist.
Es kann ja mal vorkommen, dass die Technik nicht so will wie man selber.
Dann laden Sie sich bitte unser
Nutzen Sie oder Ihre Steuerberatung DATEV als Entgeltabrechnungsprogramm? Informationen zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der