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SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat oder die Vollmacht für Ihren Dienstleister (z. B. Steuerberatung) bitte per maschineller Datenübertragung.

Zum 1. Januar 2023 wurde das Meldeverfahren zur Neueinrichtung von Firmenkonten eingeführt. Das neue Meldeverfahren wurde in das vorhandene DEÜV-Meldeverfahren integriert.

Seit diesem Zeitpunkt sind SEPA-Mandate aus Papier nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat bitte per maschineller Datenübertragung.

Das unterstützt uns dabei, unser Ziel zu erreichen: die SBK zu einer nachhaltigen Krankenkasse zu machen.

Ihr Vorteil: Ihre Daten erreichen uns schnell und umweltschonend. Verschaffen Sie sich mehr Zeit für andere Dinge. Wir kümmern uns um Ihre Beitragszahlung.

Die Übermittlung der notwendigen Angaben durch Sie als Arbeitgeber erfolgt mit dem Datensatz „Arbeitgeberkonto“ (DSAK).

Diese Angaben brauchen wir von Ihnen

Gut zu wissen: Grundsätzlich erledigt Ihr Abrechnungsprogramm die Arbeit und die Angaben werden automatisch gefüllt. Wenn nicht, benötigen wir folgende Angaben:

  • Datum (gültig ab)
  • Gläubiger-ID der SBK: DE 65 ZZZ 000000 31973
  • Kontoinhaber
  • Straße
  • Hausnummer
  • PLZ
  • Wohnort
  • IBAN
  • So übermitteln Sie die Daten an uns

    Haben Sie eine Steuerberatung? Dann können darüber die Daten an uns übermittelt werden. 

    Wenn nicht, dann machen Sie das ganz einfach über ein Abrechnungsprogramm, beispielsweise über das SV-Meldeportal.

    1Verwenden Sie den Datensatz Krankenkassenmeldung (= DSAK)
    2Empfänger der Meldung  = SBK-Betriebsnummer 87954699
    3Abgabegrund 02 (= Änderungsmeldung)
    4Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (= DBSL)

    Wichtig: Kündigung/Änderung des Mandats

    SEPA-Lastschriftmandate können weiterhin nur schriftlich gekündigt werden. Wenn sich die Bankverbindung ändert, erteilen Sie uns bitte per DSAK-Meldeverfahren ein neues Lastschriftmandat.

    Ausblick: Ab 01.01.2025 wird es im DSAK-Verfahren einen neuen Datenbaustein geben. Dann soll eine Kündigung des SEPA-Lastschriftmandats auch digital möglich sein.

     

    Es kann ja mal vorkommen, dass die Technik nicht so will wie man selber.

    Dann laden Sie sich bitte unser SEPA-Lastschriftmandat herunter und senden Sie es vollständig ausgefüllt per Post an uns.

    Nutzen Sie oder Ihre Steuerberatung DATEV als Entgeltabrechnungsprogramm? Informationen zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der DATEV-Webseite.

     

    Mehr zum Thema:

    Informationen zum SV-Meldeportal

    Bleiben Sie auf dem Laufenden

    Mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.

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