Tätigkeitsschlüssel in der Sozialversicherung
Seit vielen Jahren ist der Tätigkeitsschlüssel eine wichtige Grundlage der Beschäftigungsstatistik der Arbeitsagentur.
Auch Politik und Wirtschaft bewerten mit diesen Werten die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes.
Bei jeder Meldung zur Sozialversicherung wird der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel verwendet (bis 30.11.2011 war der Schlüssel 5-stellig).
Weil der Arbeitsmarkt sich kontinuierlich verändert, wurde der Tätigkeitsschlüssel ab 01.12.2011 den aktuellen Gegebenheiten angepasst und entsprechend erweitert.
Einige Gründe dafür sind
- die Entstehung neuer Berufe,
- viele neue Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse,
- Aufhebung der rentenrechtlichen Trennung von Arbeitern und Angestellten.
Der Tätigkeitsschlüssel ist 9-stellig und damit detaillierter als bisher. Die ersten 5 Stellen sind für die Verschlüsselung des Berufs vorgesehen. Die weiteren Stellen haben folgenden Hintergrund:
- den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss,
- den höchsten beruflichen Ausbildungsabschluss des Arbeitnehmers,
- Kennzeichen, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt,
- die Vertragsform (Vollzeit- oder Teilzeit, befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag).
Die Tätigkeitsschlüssel können Sie mit dem Online-Tool auf der Homepage der Arbeitsagentur ermitteln.
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