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Praktikanten und Sozialversicherung

Bei einem Praktikum wird unterschieden zwischen vorgeschriebenem und nicht vorgeschriebenem Praktikum.

Ein vorgeschriebenes Praktikum liegt vor, wenn es in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung „normiert“ ist. Es besteht also eine Verpflichtung ein Praktikum im Rahmen des Studiums zu absolvieren und in betrieblicher Berufsbildung auszuüben.

Ein nicht vorgeschriebenes Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Studium aus Zweckmäßigkeitsgründen abgeleistet wird, unterscheidet sich grundsätzlich nicht von einem Praktikum, das vorgeschrieben ist. Allerdings besteht keine Verpflichtung zur Ableistung.

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