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Sozialversicherung

Alles Wissenswerte auf einem Blick

Versicherungspflichtig oder Versicherungsfrei? Das ist nur eine Frage, die es in der Sozialversicherung zu beantworten gilt. Wir haben Ihnen viele hilfreiche Informationen zusammengestellt.

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ist entfallen.

So beurteilen und melden Sie richtig.

Immer häufiger kommt es vor, dass Amateursportler regelmäßige Zahlungen ihres Sportvereins erhalten. Wie wird dieser Personenkreis sozialversicherungsrechtlich beurteilt?

Wenn Sie in Ihrem Betrieb Studierende oder Personen im Praktikum beschäftigen, sind einige besondere Regelungen zu beachten.

Seit 01.07.2011 ist die Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehr- bzw. des Zivildienstes ausgesetzt. Neben dem freiwilligen sozialen und dem freiwilligen ökologischen Jahr ist ein weiterer freiwilliger Dienst geschaffen worden.

Teilnehmer an dualen Studiengängen sind während der Praxis- und Studienphasen in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Beschäftigte versicherungspflichtig.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und die damit verbundenen Prozesse wurden digitalisiert.

Seit 2021 können Sie Ihre Beschäftigten auch ohne vorliegende Mitgliedsbescheinigung in Papierform bei einer Krankenkasse anmelden.

Ab dem 1. Januar 2025 können die Bescheinigungen elektronisch beantragt und empfangen werden.

Die Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und das Rentenalter noch nicht erreicht ist.

Unter Umständen besteht bei angestellten „Abkömmlingen“ des Unternehmens keine Sozialversicherungspflicht.

Ziel ist eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch Förderung von Arbeitszeitmodellen.

Mit Beginn der schulfreien Zeit schlägt wieder die Stunde der Ferienjobber.

Das Bundeskabinett hat den erhöhten Maximalanspruch auf Kinderkrankengeld bis Ende 2026 verlängert.

Die neue Bundesregierung hat für die Sozialversicherung einige Änderungen geplant.

Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Stipendiaten, Diplomanden und Bachelor- oder Masterstudenten ist nicht immer einfach. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.

Bei den Minijobs unterscheidet man zwischen geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigungen.

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