2021: Die elektronische Mitgliedsbestätigung kommt
Seit 2021 können Sie Ihre Arbeitnehmer auch ohne vorliegende Mitgliedsbescheinigung in Papierform bei einer Krankenkasse anmelden.
Diese Neuerung aus dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz sieht künftig eine elektronische Rückmeldung vor.
Damit der Arbeitgeber die Anmeldung zur Krankenkasse vornehmen kann, haben Arbeitnehmer der Firma bisher eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Da der Arbeitnehmer aber meistens bei Arbeitsbeginn schon darüber informiert, wo er versichert ist, erfolgt die Anmeldung zumeist schon ohne Vorliegen einer Mitgliedsbescheinigung.
Deshalb ist seit 2021 eine zusätzliche schriftliche Bestätigung der Krankenkasse nicht mehr erforderlich.
Neuer Prozess elektronisch
Wichtig für den Arbeitgeber ist, ob die Angabe des Mitarbeiters korrekt war und somit auch die Anmeldung zur richtigen Krankenkasse erfolgte. Die Rückmeldung der Krankenkasse erfolgt seit 2021 elektronisch. Sobald der Arbeitgeber eine Anmeldung wegen
- Beginn einer Beschäftigung (Grund der Abgabe (GdA) 10,
- Krankenkassenwechsel (GdA 11) oder
- gleichzeitige An- und Abmeldung (GdA 40)
übermittelt, meldet die Krankenkasse elektronisch zurück, ob eine Mitgliedschaft mit welchem Beginndatum besteht.
Was wird von der Krankenkasse zurückgemeldet?
Rückmeldung der Krankenkasse | Anmerkung | Was ist zu tun? |
Mitgliedschaft besteht, Beginndatum mit Anmeldung identisch | Hier handelt es sich um den Normalfall, so wie die bisherige Papier-Mitgliedsbestätigung. | Es ist nichts weiter zu tun. |
Mitgliedschaft besteht, Beginndatum liegt in der Zukunft | Wenn die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse in der Zukunft liegt (Wahl neue Krankenkasse), wird die Mitgliedschaft für die Zukunft bestätigt. | Anmeldung ist zu stornieren und zum korrekten Beginn neu zu übermitteln. |
Mitgliedschaft besteht nicht | Arbeitnehmer hat eine falsche Krankenkasse angegeben oder ist privat versichert. | Anmeldung ist zu stornieren und die korrekte Krankenkasse muss ermittelt werden. |
Hinweis: Bei Arbeitnehmern, die familienversichert sind, meldet die Krankenkasse immer „Mitgliedschaft besteht nicht" zurück. Grund hierfür ist, dass die Familienversicherung keine eigene Mitgliedschaft begründet. Wenn in der Rückmeldung zusätzlich ein Beginndatum übermittelt wird, handelt es sich um die korrekte Krankenkasse und es ist nichts weiter zu tun.
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