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Elektronische Mitgliedsbestätigung

Seit 2021 können Sie Ihre Beschäftigten auch ohne vorliegende Mitgliedsbescheinigung in Papierform bei einer Krankenkasse anmelden.

Damit Unternehmen die Anmeldung zur Krankenkasse vornehmen kann, haben Beschäftigte der Firma bisher eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Da Beschäftigte aber meistens bei Arbeitsbeginn schon darüber informieren, wo sie versichert sind, erfolgt die Anmeldung zumeist schon ohne Vorliegen einer Mitgliedsbescheinigung.

Deshalb ist seit 2021 keine zusätzliche schriftliche Bestätigung der Krankenkasse mehr erforderlich.

Elektronischer Prozess

Wichtig für Unternehmen ist, ob die Angabe der Beschäftigten korrekt war und somit auch die Anmeldung zur richtigen Krankenkasse erfolgte. Die Rückmeldung der Krankenkasse erfolgt seit 2021 elektronisch. Sobald eine Anmeldung wegen

  • Beginn einer Beschäftigung (Grund der Abgabe (GdA) 10,
  • Krankenkassenwechsel (GdA 11),
  • Beitragsgruppenwechsel (GdA 12) oder
  • gleichzeitige An- und Abmeldung (GdA 40)
  • übermittelt wird, meldet die Krankenkasse elektronisch zurück, ob eine Mitgliedschaft mit welchem Beginndatum besteht.

    Was wird von der Krankenkasse zurückgemeldet?

    Rückmeldung der KrankenkasseAnmerkungWas ist zu tun?

    Mitgliedschaft besteht,
    Beginndatum mit Anmeldung identisch

    Hier handelt es sich um den Normalfall,
    so wie die bisherige Papier-Mitgliedsbestätigung.
    Es ist nichts weiter zu tun.
    Mitgliedschaft besteht,
    Beginndatum liegt in der Zukunft
    Wenn die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse in der Zukunft liegt
    (Wahl neue Krankenkasse), wird die Mitgliedschaft für die Zukunft bestätigt.

    Anmeldung ist zu stornieren und zum
    korrekten Beginn neu zu übermitteln.

    Mitgliedschaft besteht nicht

    Arbeitnehmer hat eine falsche Krankenkasse angegeben
    oder ist privat versichert.
    Anmeldung ist zu stornieren und die
    korrekte Krankenkasse muss ermittelt werden.  

    Hinweis: Bei Beschäftigten, die familienversichert sind, meldet die Krankenkasse immer „Mitgliedschaft besteht nicht“ zurück. Grund hierfür ist, dass die Familienversicherung keine eigene Mitgliedschaft begründet. Wenn in der Rückmeldung zusätzlich ein Beginndatum übermittelt wird, handelt es sich um die korrekte Krankenkasse und es ist nichts weiter zu tun.

    Gut zu wissen: Sie stellen eine neue Arbeitnehmerin oder einen neuen Arbeitnehmer ein und benötigen eine Mitgliedschaftsbescheinigung? Hier können Sie die Bescheinigung für SBK-Mitglieder online beantragen.

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