Elektronisches A1-Antragsverfahren für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Seit dem 1. Januar 2025 können die Bescheinigungen elektronisch beantragt und empfangen werden.
Die A1-Entsendebescheinigung dient im EU-Ausland bei Kontrollen als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der Beschäftigung ein Versicherungsschutz besteht und keine Schwarzarbeit vorliegt. Unternehmen sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Beschäftigten die A1-Entsendebescheinigung bei der Tätigkeit im Ausland immer mitführen. Ansonsten drohen bei Kontrollen empfindliche Strafen.
Das gilt seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 können die Bescheinigungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger elektronisch beantragt und empfangen werden.
Hierbei handelt es sich um Personen, die entweder
In bestimmten Fällen haben diese Personen in ihrem Wohnstaat bzw. dem Staat des Unternehmenssitzes nachzuweisen, welches Sozialversicherungsrecht für sie gilt. Hierfür haben sie oder das Unternehmen die Ausstellung einer „Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Beschäftigung nach § 106 und § 106a SGB IV“ zu beantragen.
Im Antrag ist anzugeben,
So läuft die Beantragung
Sie erhalten die A1-Entsendebescheinigung für Ihre gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten auf Antrag von der zuständigen Krankenkasse. Für privat Krankenversicherte ist die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.
Der Datenaustausch erfolgt über das Entgeltabrechnungsprogramm oder das
