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GmbH-Geschäftsführer Sozialversicherungsrecht

Sind Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht?

Ob Geschäftsführer einer GmbH versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind, gehört zu den kompliziertesten und umstrittensten Fragen in der Sozialversicherung. Die obersten Sozialrichter haben die Kriterien dafür nun in zwei Urteilen vom 14. März 2018 noch einmal genauer bestimmt.

Sie stellten fest, dass es nicht auf die äußere Gestaltung der Tätigkeit ankomme, also darauf, ob der Geschäftsführer weitreichende Vollmachten hat oder seine Arbeitszeiten weitgehend selbst bestimmen kann. Entscheidend ist vielmehr der Grad der rechtlich durchsetzbaren Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung.

Die Möglichkeit, ihm unangenehme Entscheidungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern, ist regelmäßig dann gegeben, wenn der Geschäftsführer 50 oder mehr Prozent der Gesellschafteranteile hält oder aufgrund anderer Vereinbarungen eine echte Sperrminorität hat. In allen anderen Fällen ist zunächst einmal – bis keine andere Gestaltung nachgewiesen wird – Sozialversicherungspflicht als Beschäftigter anzunehmen.

Bundessozialgericht, Urteile vom 14. März 2018, Az.: B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R

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