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Koalitionsvertrag: Geplante Änderungen in der Sozialversicherung

Die neue Bundesregierung hat für die Sozialversicherung einige Änderungen geplant.

Einige Sachverhalte überschneiden sich mit dem, was steuerlich geplant ist.

Förderung von Mehrarbeit

Um Mehrarbeit zu belohnen, sollen Zuschläge dafür steuerfrei gestellt werden. Dies betrifft Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgeht. 

Für tarifliche Regelungen soll dabei eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden als Vollzeit gelten. Bei nicht tariflich festgelegten oder vereinbarten Arbeitszeiten gilt eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Zudem sollen neue steuerliche Anreize geschaffen werden, um die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten auszuweiten. Wenn Unternehmen eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll sie steuerlich begünstigt werden.

Ob und in welchem Umfang diese neuen Förderungen auch sozialversicherungsfrei gestellt werden, steht aktuell noch nicht fest. Bei ähnlichen Maßnahmen folgt der Steuerfreiheit in der Regel auch die Sozialversicherungsfreiheit.

Rentenversicherung

Das Rentenniveau soll bis zum Jahr 2031 gesetzlich auf 48 Prozent abgesichert werden. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben.

Anstatt das gesetzliche Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen, ist mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente geplant. Wer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Arbeitsentgelt monatlich steuerfrei erhalten. Zur Sozialversicherungsfreiheit wurde noch keine konkrete Aussage getroffen. Das Vorbeschäftigungsverbot soll aufgehoben werden, wenn man zum bisherigen Unternehmen nach Erreichen der Regelaltersgrenze zurückkehrt. Dadurch wird befristetes Weiterarbeiten ermöglicht. Für Beziehende einer Hinterbliebenenrente werden bessere Möglichkeiten geschaffen, mehr dazuzuverdienen.

Zudem soll ab Anfang 2026 die Frühstart-Rente eingeführt werden. Für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, sollen pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.

Die betriebliche Altersversorgung soll weiter vorangetrieben werden. Das gilt besonders für kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen. Dazu soll die Förderung von Beschäftigten mit geringem Einkommen verbessert sowie die betriebliche Altersvorsorge digitalisiert und entbürokratisiert werden. Die Möglichkeit, Ihre betriebliche Altersvorsorge bei einem Wechsel der Firma mitzunehmen, soll erhöht werden. Allerdings wurde noch nicht konkret beschrieben, wie diese Ziele umgesetzt werden sollen.

Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung soll stabilisiert werden. Zudem soll geprüft werden wie das Abgabeverfahren, z. B. durch Pauschalisierung, vereinfacht werden kann. Die zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken soll ebenfalls der Künstlersozialabgabe unterliegen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Um weitere Beitragserhöhungen zu vermeiden, sollen strukturelle Anpassungen und kurzfristige Maßnahmen die finanzielle Lage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stabilisieren.

Hierfür wird eine Kommission unter Beteiligung von Fachleuten und Sozialpartnern eingerichtet. Sie soll die gesundheitspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags prüfen. Bis zum Frühjahr 2027 sollen Ableitungen getroffen und konkrete weitere Maßnahmen vorgeschlagen werden.

Eine große Pflegereform soll die nachhaltige Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung sichern. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ebene von Ministern unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände soll die Grundlagen der Reform erarbeiten.

A1-Bescheinigung/Entsendung

Entsandte Beschäftigte sollen die A1-Bescheinigung künftig digital und sicher mit sich führen können.

Mehr zum Thema:

Koalitionsvertrag: Geplante Änderungen im Steuerrecht
 

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