Neuerungen 2022
Der Jahreswechsel 2021/2022 bringt Ihnen und uns einige Änderungen und Neuerungen. Wir liefern Ihnen umfangreiche Informationen, damit auch Sie fit ins neue Jahr gehen.
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Reform Pflegeversicherung
Mit Blick auf das finanzielle Defizit in der sozialen Pflegeversicherung wird ab dem Jahr 2022 ein Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr eingeführt. Zudem steigt der PV-Beitragszuschlag um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 %.
Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug
Sachbezüge bleiben steuerfrei, sofern die sich nach Anrechnung vom Arbeitnehmer ggf. geleisteter Zuzahlungen ergebenden Vorteile insgesamt einen bestimmten monatlichen Grenzbetrag nicht übersteigen. Das Bundesfinanzministerium hat ausführliche Hinweise zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug gegeben.
Rechengrößen 2022
Jedes Jahr werden die maßgeblichen Werte in der Sozialversicherung von der Bundesregierung neu festgelegt. Informieren Sie über die Eckdaten für 2022.
Kurzarbeitergeld 2021/2022
Angesichts der mit der Corona-Pandemie verbundenen wirtschaftlichen Rezession hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die beschlossenen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis ins kommende Jahr fortzuführen und anzupassen.
Sachbezugswerte 2022
Erhalten auch Ihre Arbeitnehmer Mahlzeiten oder eine Unterkunft? Dann gilt es, diese sogenannten Sachbezüge beitragsrechtlich und steuerlich korrekt zu berücksichtigen. Auch die Finanzverwaltungen verwenden diese Beträge für steuerliche Berechnungen.
Elektronische AU-Bescheinigung
Das neue Datenaustauschverfahren soll das Einreichen des Krankenscheins („Gelber Schein“) beim Arbeitgeber ablösen und in Zukunft den damit verbundenen Medienbruch – von digital zu Papier und wieder zu digital – vermeiden.
Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung
Ab dem 1. Januar 2022 greift die Zuschusspflicht der Arbeitgeber auch für Vereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen worden sind.
Corona-Sonderzahlung verlängert
Während der Corona-Pandemie gewährte Beihilfen und Unterstützungen sind bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei, sofern sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Zuletzt hat die Bundesregierung die Steuerfreiheit bis zum 31. März 2022 verlängert.
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn wird bis zum Juli 2022 in vier Stufen angehoben. Arbeitgeber müssen dies bei der Arbeitszeit von Minijobbern beachten.
Fälligkeitstage 2022 und Kalender als Download
Haben Sie sich schon die Stichtage zur Beitragszahlung und Abgabe von Beitragsnachweisen notiert? Mit dem faltbaren SBK-Fälligkeitskalender haben Sie künftig alle Termine im Blick.
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