Pflegeversicherung: Wie wirkt sich die Reform aus?
Diese Änderungen sieht der Gesetzentwurf vor.
In der ersten Juni-Woche hat das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung veröffentlicht. Die darin geplanten Neuerungen können sich auf Beschäftigte und Unternehmen auswirken.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der sozialen Pflegeversicherung
Die BBG in der sozialen Pflegeversicherung soll ab 1. Januar 2027 von der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entkoppelt und auf das Niveau der Jahresarbeitsentgeltgrenze angehoben werden.
Anpassung des Beitragszuschlags für kinderlose Mitglieder
Ebenfalls ab 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für kinderlose Beschäftigte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, von 0,6 auf 0,7 Prozent angehoben werden.
Einschränkung der beitragsfreien Partner-Mitversicherung
Analog zu der geplanten Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung soll die bislang beitragsfreie Familienversicherung ab 2027 begrenzt werden.
Künftig gilt sie nur noch für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die Kinder unter sechs Jahren haben. Außerdem gilt sie für Familien mit Kindern mit Behinderungen, für Menschen, die Angehörige pflegen, und für Personen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben.
In allen anderen Fällen sollen Mitglieder, deren Partner bislang beitragsfrei mitversichert sind, ab 2027 einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,52 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptverdieners zur Pflegeversicherung zahlen.
Alternativ kann der bislang mitversicherte Partner eine Beschäftigung mit einem Entgelt über 603 Euro monatlich aufnehmen und eigenständiges Mitglied der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bleibt uneingeschränkt erhalten.
Beitragspflicht für Minijobber in der Pflegeversicherung
Ab dem 1. Januar 2027 sollen Unternehmen für Minijobs zusätzlich 3,6 Prozent des Verdienstes als Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Kosten sind von den Unternehmen zu tragen. Zusammen mit der geplanten Erhöhung der Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung führt das zu einer spürbaren finanziellen Mehrbelastung für die Unternehmen.
Wichtig: Der Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) ist bislang nicht beschlossen.
