Reformen bei Minijobs und Familienversicherung?
Am 30. März 2026 hat die Finanzkommission Gesundheit (FKG) ihren ersten Bericht vorgelegt.
Der Bericht enthält Vorschläge für kurzfristig wirksame Reformen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027. Themen sind unter anderem der Bereich Minijobs und die kostenfreie Ehegattenversicherung.
Mögliche Anpassungen bei geringfügiger Beschäftigung
Die Beiträge für gewerbliche Unternehmen sollen für geringfügig Beschäftigte erhöht werden. Konkret soll der pauschale Beitragssatz angehoben werden: von derzeit 13 Prozent auf die Höhe des ermäßigten Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB V anzuheben.
Diese Erhöhung würde zu einem neuen pauschalen Beitragssatz von 16,9 Prozent führen. Dieser würde sich künftig dynamisch entsprechend der Entwicklung des Zusatzbeitragssatzes anpassen.
Die Maßnahme könnte die Attraktivität von Minijobs für Unternehmen reduzieren und zu einem Rückgang solcher Beschäftigungsverhältnisse führen. Gleichzeitig könnten damit Anreize entstehen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen oberhalb der Minijobgrenze zu schaffen.
Reformvorschlag zur beitragsfreien Ehegattenversicherung
Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und gleichgestellten Lebenspartner ohne Kinder unter sechs Jahren soll abgeschafft werden. Stattdessen soll eine eigenständige Mitgliedschaft der Lebenspartner in der GKV erforderlich werden.
Begründet wird dies unter anderem damit, dass Partnern mit Kindern im schulpflichtigen Alter eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich zumutbar ist. Das gilt auch vor dem Hintergrund des erweiterten Anspruchs auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter.
Ausblick: Die Regierungskoalition hat nun zu entscheiden, ob und wie die Vorschläge tatsächlich gesetzlich umgesetzt werden.
