Sozialversicherungsausweis soll abgeschafft werden
Bis 2011 erfolgte die Mitteilung der lebenslang gültigen Sozialversicherungsnummer durch die Zusendung des Sozialversicherungsausweises.
Den Papierausweis kennt schon fast keiner mehr. Seit 2012 gibt es stattdessen ein Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung. 2023 wird das Verfahren elektronisch und damit soll auch das Ersatzschreiben wegfallen.
Beschäftigte haben den Versicherungsnummer-Nachweis (Sozialversicherungsausweis) bislang bei Aufnahme der Beschäftigung vorzulegen, damit in der DEÜV-Anmeldung die richtige Versicherungsnummer angeben wird. Daneben gibt es seit dem 1. Juli 2016 auch ein elektronisches Verfahren, mit dem Firmen die Versicherungsnummer direkt bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen können.
Dieses elektronische Abrufverfahren hat sich in der betrieblichen Praxis etabliert und wird nun ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend. Im Rahmen der Meldeverfahren erfolgt zukünftig in jedem Fall, in dem Beschäftigte die Versicherungsnummer nicht selbst mitteilen, eine automatische Abfrage bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Erstellung einer DEÜV-Meldung ohne Versicherungsnummer ist nur noch zulässig, wenn für den Arbeitnehmende noch keine Versicherungsnummer vergeben wurde.
Die Digitalisierung des Prozesses hat zur Folge, dass ab 2023 die Pflicht zur Vorlage des Sozialversicherungs- bzw. des Versicherungsnummer-Nachweises durch die Beschäftigten entfällt und sie die Versicherungsnummer nicht mehr mitteilen müssen.
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