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Versicherungsnummernnachweis digital beantragen

Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt der Versicherungsnummernnachweis den Sozialversicherungsausweis.

Den Papierausweis kennt schon fast keiner mehr. Auch das 2012 eingeführte Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung wurde durch das 2023 eingeführte elektronische Verfahren abgelöst. Die Digitalisierung des Prozesses hat zur Folge, dass seit 2023 die Pflicht zur Vorlage des Sozialversicherungs- bzw. des Versicherungsnummer-Nachweises durch die Beschäftigten entfallen ist und sie die Versicherungsnummer nicht mehr mitteilen müssen.

Den Versicherungsnummernnachweis gibt es kostenfrei und ganz ohne Gebühren über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung.

Der neue Nachweis enthält – wie bisher der Sozialversicherungsausweis – die Versicherungsnummer, Vorname, Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum. Beschäftigte erhalten ihn mit der ersten Beschäftigung automatisch oder nachträglich kostenfrei über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung über deren Internetauftritt.

Die Versicherten profitieren von folgenden neuen Vorteilen:

  • Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Versicherungsnummernnachweises / Sozialversicherungsausweises muss der zuständigen Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger nicht mehr mitgeteilt werden.
  • Unbrauchbare Nachweise müssen nicht mehr an die zuständige Einzugsstelle oder den Rentenversicherungsträger zurückgegeben werden.
  • Beschäftigte sind nicht mehr generell verpflichtet, der Firma einen Versicherungsnummernnachweis vorzulegen. Diese Pflicht besteht nur noch, wenn die Datenstelle der Rentenversicherung keine eindeutige Versicherungsnummer zurückmelden kann.
  • Gut zu wissen: Alle bisher ausgestellten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig.

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