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Koalitionsvertrag: Geplante Änderungen im Steuerrecht

Der zwischen Union und SPD vereinbarte Koalitionsvertrag lässt für Unternehmen und Beschäftigte einige interessante steuerliche Neuregelung erkennen.

Zum Teil sind die Vereinbarungen bereits sehr konkret, an anderen Stellen aber auch noch sehr vage gefasst.

Einkommens- und Lohnsteuer

Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags

Der aktuelle Betrag liegt bei 4.260 Euro. Dieser wirkt sich bereits im laufenden Jahr über die Steuerklasse II aus. Für weitere Kinder gibt es jeweils einen Erhöhungsbetrag von 240 Euro. Der Entlastungsbetrag soll angehoben bzw. weiterentwickelt werden.

Fortbestehen des Solidaritätszuschlags

Der Zuschlag bleibt bestehen. Mit dem Wachstumschancengesetz aus 2024 sind die Freigrenzen des Solidaritätszuschlags für 2025 und ab 2026 angehoben worden. Diese werden auch schon bei der Lohnsteuer berücksichtigt. 

Hinweis: Bei Beschäftigten mit Steuerklasse I fällt erst ab ca. 75.000 Euro Jahresarbeitslohn ein Solidaritätszuschlag an.

Bruttopreisgrenze bei Elektrofahrzeugen

Die steuerliche Unterstützung für E-Fahrzeuge soll auf 100.000 Euro erhöht werden. Aktuell gilt für gekaufte Fahrzeuge nach dem 31.12.2023 eine Grenze von 70.000 Euro, um von 25 % des Listenpreises als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil einer Firmenwagennutzung ausgehen zu können.

Entfernungspauschale

Ab 2026 soll die Pendlerpauschale dauerhaft auf 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer angehoben werden. Aktuell werden 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und erst danach 0,38 Euro pro Entfernungskilometer berücksichtigt.

Hinweis: Durch die Erhöhung können Unternehmen höhere Fahrtkostenzuschüsse für die Fahrt von zu Hause zur ersten Tätigkeitsstätte pauschal versteuern. Grund hierfür ist, dass sich die Pauschalierungsgrenze an der Höhe der Entfernungspauschale orientiert. 

Teilzeitaufstockungsprämie

Laut Koalitionsvertrag sollen Unternehmen Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit von Teilzeit auf Vollzeit aufstocken wollen, eine steuerfreie Prämie zahlen können.

Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen

Steuerfrei bleiben können bisher bereits in gewissem Rahmen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit. Künftig sollen auch vom Unternehmen gezahlte Überstundenzuschläge steuerfrei bleiben können.

„Aktivrente“

Zusätzliche finanzielle Anreize sollen dazu beitragen, dass sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll laut Koalitionsvertrag bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können. 

Hinweis: Fehlanreize und Mitnahmeeffekte sollen bei der Neuregelung vermieden werden.

  • Die Regelung gilt nur, wenn Regelaltersrente bezogen wird.
  • Sie beschränkt sich auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
  • Der sogenannte Progressionsvorbehalt wird angewendet.
  • Mindestlohn/Minijobs

    Der Mindestlohn soll gegebenenfalls auf 15 Euro pro Stunde angehoben werden. Dann würde sich auch die Verdienstgrenze bei einer geringfügigen Beschäftigung auf 650 Euro monatlich statt bisher 556 Euro erhöhen. 

    Sonstige geplante steuerliche Regelungen in Kürze

  • Es sollen 30 % der Kosten für Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 degressiv abgeschrieben werden können.
  • Die Körperschaftsteuer soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt ab 2028 gesenkt werden.
  • Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab 2026 von 19 % auf 7 % reduziert werden.
  • Die Stromsteuer wird auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte werden reduziert.
  • Die Rückvergütung für Agrardiesel wird vollständig wieder eingeführt.
  • Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro angehoben werden.
  • Für E-Fahrzeuge soll eine Sonderabschreibung eingeführt werden.
  • Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein.
  • Ausblick: Es bleibt abzuwarten, wie die geplanten Regelungen tatsächlich umgesetzt werden, da dies ein Gesetzgebungsverfahren erfordert.

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