Lohnsteuer: Geplante Änderungen ab 2027
Das Jahressteuergesetz 2026 und die Einkommensteuerreformgesetz 2027 bringen einige Änderungen mit sich.
Wir habe für Sie alles einfach und verständlich zusammengefasst:
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
Die Berechnung der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird gesetzlich festgeschrieben. Grundlohn ist
Der maximale Grundlohn für Sonntags- und Feiertagsarbeit steigt von 50 Euro auf 75 Euro. Der Grundlohn für Nachtarbeit bleibt unverändert bei 50 Euro.
Erste Tätigkeitsstätte
Die erste Tätigkeitsstätte ist beispielsweise maßgebend für die Ermittlung der Entfernungspauschale. Die Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte wird im Inland verschärft:
Lohnsteuerbescheinigungen – Mehr Flexibilität
Sie als Unternehmen sollen mehr Flexibilität erhalten, wenn Lohnsteuerbescheinigungen berichtigt werden müssen. Eine Korrektur soll künftig bis Ende Februar des Folgejahres möglich sein (§ 41b Abs. 1 Satz 1 EstG).
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Sie müssen künftig zusätzliche Angaben übermitteln, beispielsweise:
Datenzugriff für Finanzämter
Das Datenzugriffsrecht im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau wird erweitert. Finanzämter können künftig auch elektronisch gespeicherte Lohnunterlagen einsehen. Bei Bedarf darf dafür auch das jeweilige Datenverarbeitungssystem des Unternehmens genutzt werden.
Steuerentlastungen für Ihre Mitarbeitenden
Gute Nachrichten! Die Freibeträge steigen:
Steuertarife 2027 im Überblick:
| Steuer | Höhe | ab zu versteuerndem Einkommen |
|---|---|---|
| Eingangssteuersatz | 14 % | 12.565 € bis 17.799 € |
| Progressionsphase | 17.800 € bis 70.600 € | |
| Spitzensteuersatz | 42 % | 70.601 € bis 249.999 € |
| Reichensteuer I | 45 % | 250.000 € bis 279.999 € |
| Reichensteuer II | 47 % | 280.000 € |
Minijobs – Pauschsteuer
Die Pauschsteuer für Minijobs soll ab 1. Januar 2027 von 2 % auf 5 % steigen.
Was bedeutet das für Sie?
Alle Änderungen sind noch Entwürfe und müssen vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es können also noch Anpassungen erfolgen.
Hinweis: In unseren Online-Seminaren zum Jahreswechsel werden wir sicherlich das ein oder andere Thema näher beleuchten.
