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Unfallversicherung: neue Unternehmensnummer seit 2023

Alle Unternehmen in Deutschland, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, haben eine neue Unternehmensnummer erhalten.

Die neue Unternehmensnummer ersetzt die bisherige Mitgliedsnummer.

Seit dem Jahr 2023 sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen viele Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen über ein digitales Konto abfragen können. Die dafür vorgesehene einheitliche Unternehmensnummer löst die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung oder Unfallversicherungsträgern ab. Sie soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen.

Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin, gleich ob natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, erhält bei erstmaliger Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit eine bundesweit einheitlich aufgebaute, einmalige, 12-stellige Unternehmernummer, sobald die Unfallversicherung über das erste Unternehmen einer Rechtsperson Kenntnis erlangt.

Die Unternehmernummer gilt ab ihrer Vergabe dauerhaft und bleibt auch bei Beendigung und Wiederaufnahme des Unternehmens oder einem Wechsel der Zugehörigkeit zu einem anderen Unfallversicherungsträger erhalten. Hinzu kommt eine dreistellige Angabe zum Unternehmen, sodass eine korrekte Unternehmensnummer immer 15 Stellen aufweist.

Genau wie die bisherige Mitgliedsnummer ist die neue Unternehmensnummer das Ordnungskriterium zur Identifikation der Firmen, um beispielsweise Anfragen, Versicherungsfälle, Präventionsleistungen, Beitragsangelegenheiten oder Entgeltnachweise zuordnen zu können. Sie ist also für die Lohnabrechnung sehr wichtig.

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