Umlage
Alles Wissenswerte auf einem Blick
Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) und in voller Höhe bei Mutterschaft (U2) erstattet.

Werden Beschäftigte im Laufe eines Arbeitstages arbeitsunfähig krank, ist der Lohn für den abgebrochenen Arbeitstag weiterzuzahlen.
Optimierung des AAG-Erstattungsverfahrens geht weiter
Minijobber haben – wie alle anderen Beschäftigten auch – im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Im Rahmen der Umlageversicherung wird Unternehmen ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) und in voller Höhe bei Mutterschaft (U2) erstattet.