Umlageversicherung U1/U2
Im Rahmen der Umlageversicherung wird Unternehmen ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) und in voller Höhe bei Mutterschaft (U2) erstattet.
Aktuell: Neue Umlagesätze ab 2024
2023 gab es weniger krankheitsbedingte Ausfälle und Beschäftigungsverbote zu verzeichnen.
Da die Einnahmen die Ausgaben überstiegen, senken wir unsere Umlagesätze ab dem 01.01.2024.
Gut zu wissen: Wenn Sie bereits Umlagebeiträge an uns abführen, können Sie den Umlagetarif bis zum 31.01.2024 wählen. Die Wahl hat schriftlich zu erfolgen. Sie sind an den gewählten Tarif bis zum Ende des Kalenderjahres gebunden. Sollten Sie den Tarif wechseln wollen, informieren Sie uns bitte schriftlich bis zum 31.01.2024.
Umlageversicherung | Umlagesätze 2023 | Umlagesätze 2024 | |
---|---|---|---|
U1 - Premiumtarif | Erstattung 70 % | 3,90 % | 2,60 % |
U1 - Basistarif | Erstattung 50 % | 2,30 % | 1,60 % |
U2 | Erstattung 100 % | 0,45 % | 0,30 % |
Die Umlageversicherung U1/U2
Geregelt wird dieser Ausgleich im Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG).
Abhängig von Ihrer Betriebsgröße nehmen Sie als Arbeitgeber am sogenannten U1-Umlageverfahren teil. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihre Entgeltfortzahlungskosten nicht ausufern. Gleich zu Jahresbeginn kommen unter Umständen wieder einige Aufgaben auf Sie zu.
Haben Sie 2023 durchschnittlich nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, sind Sie 2024 umlagepflichtig zur Umlage U1. Wie Sie die Gesamt-Arbeitnehmerzahl errechnen, erfahren Sie weiter unten („Für den Krankheitsfall: die Umlageversicherung U1“).
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema Umlageversicherung verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt. Die Werte für 2024 werden in Kürze eingearbeitet.
"So sind auch kleinere Betriebe gut abgesichert, wenn Beschäftigte krank werden.“
Zur Teilnahme an der U1 sind alle Unternehmen verpflichtet, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigen. Die Teilnahme/Nichtteilnahme kann sich grundsätzlich nur mit dem Ablauf eines Kalenderjahres ändern. Abzuführen ist die Umlage für jeden Beschäftigten, auch wenn ausschließlich Aushilfen beschäftigt werden.
Sie führen erstmals Beiträge zur Umlageversicherung U1 an die SBK ab?
Dann können Sie zwischen dem Premiumtarif (70 % Erstattung) und dem Basistarif (50 % Erstattung) ab Beginn der Umlagepflicht wählen - vorausgesetzt Ihr Antrag geht bis zum Ende des Monats, in dem erstmalig Umlagebeiträge abzuführen sind, bei der SBK ein.
Für den Wechsel zwischen dem Premium- und Basistarif gilt die Ausschlussfrist. Das heißt, Sie haben die SBK bis zum 31.01.2023 schriftlich zu informieren. Der gewählte Tarif gilt dann rückwirkend ab 01.01.2023.
Ihre Wahl gilt mindestens ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn Sie nicht bis zum 31. Januar des Folgejahres einen anderen Tarif wählen.
Wie errechnet sich die Betriebsgröße?
Mitzuzählen sind Voll- und Teilzeitbeschäftigte nach einem bestimmten Gewichtungsprinzip. Mitzuzählen sind Beschäftigte, die wöchentlich
Nicht mitzuzählen sind Beschäftigte in Berufsausbildung, Beschäftigte in Elternzeit, Heimarbeitende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, Schwerbehinderte, Vorruhestandsgeldbeziehende sowie Familienangehörige in der Landwirtschaft.
Was passiert, wenn der Betrieb nicht das gesamte Jahr bestand?
In diesem Fall besteht die Umlagepflicht nur, wenn während der überwiegenden Zahl der Kalendermonate nicht mehr als 30 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigt waren.
Aus welchem Betrag wird der Umlagebeitrag errechnet?
Er bemisst sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt jedes Beschäftigten -höchstens jedoch aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2024: West 7.550, Ost 7.450 Euro; 2023: West 7.300 Euro, Ost 7.100 Euro). Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Umlagezahlung während Kurzarbeit
Während Kurzarbeit sind die Umlagen zu den Umlageverfahren U1 und U2 ausschließlich von dem Ist-Entgelt zu berechnen. Das Kurzarbeitergeld wird nicht nur Berechnung der Umlagen herangezogen. Des Weiteren findet auch keine Berechnung eines fiktiven Entgelts statt.
Zum Ist-Entgelt zählen neben dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt (Kurzlohn) beispielsweise auch die Feiertagsvergütung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG und der Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG, die während des Kurzarbeitszeitraums vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Erstattungshöhe: Was wird erstattet?
Je nach Wahl des Umlagetarifes werden 70 % bzw. 50 % des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgeltes erstattet.
Da von Einmalzahlungen keine Umlagebeiträge abzuführen sind, können sie bei den Erstattungen ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist mit dem Erstattungssatz (70 % bzw. 50 %) abgegolten.
Kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze (Bruttoarbeitsentgelt) 2024 | Erstattung 70 % (Premiumtarif) | Erstattung 50 % (Basistarif) |
---|---|---|
251,67 Euro (West) | 176,17 Euro | 125,84 Euro |
248,33 Euro (Ost) | 173,83 Euro | 124,17 Euro |
Kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze (Bruttoarbeitsentgelt) 2023 | Erstattung 70 % (Premiumtarif) | Erstattung 50 % (Basistarif) |
---|---|---|
243,33 Euro (West) | 170,33 Euro | 121,67 Euro |
236,67 Euro (Ost) | 165,67 Euro | 118,34 Euro |
Die Umlage U2 ist seit dem 01.01.2006 von allen Arbeitgebern zu bezahlen - unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Sie muss für jeden Mitarbeiter gezahlt werden, auch wenn keine Frauen beschäftigt werden. Männer sind von der Umlage U2 also nicht ausgenommen.
Aus welchem Betrag wird der Umlagebeitrag errechnet?
Er bemisst sich nach dem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt jedes Beschäftigten, je Mitarbeiter höchstens aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2024: West 7.550, Ost 7.450 Euro; 2023: West 7.300 Euro, Ost 7.100 Euro). Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt.
Umlagezahlung während Kurzarbeit
Während Kurzarbeit sind die Umlagen zu den Umlageverfahren U1 und U2 ausschließlich von dem Ist-Entgelt zu berechnen. Das Kurzarbeitergeld wird nicht nur Berechnung der Umlagen herangezogen. Des Weiteren findet auch keine Berechnung eines fiktiven Entgelts statt.
Zum Ist-Entgelt zählen neben dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt (Kurzlohn) beispielsweise auch die Feiertagsvergütung nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG und der Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG, die während des Kurzarbeitszeitraums vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Erstattungshöhe: Was wird erstattet?
Gut zu wissen: Bei einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs (538,01 Euro bis 2.000 Euro), kann der Erstattungssatz durch den höheren Arbeitgeberanteil abweichen.
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zum Thema Umlageversicherung U2 bei Mutterschaft verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt. Die Werte für 2024 werden in Kürze eingearbeitet.
Wann kann der Umlagetarif gewechselt werden?
Wenn Sie bereits Umlagebeiträge an uns abführen, können Sie den Umlagetarif bis zum 31.01. eines Jahres wählen. Die Wahl muss schriftlich erfolgen. Sie sind an den gewählten Tarif bis zum Ende des Kalenderjahres gebunden. Sollten sie den Tarif wechseln wollen, haben Sie uns bis zum 31.01. des Folgejahres schriftlich zu informieren.
Sollten Sie nach Unterbrechung des Beitragskontos wieder einen Versicherten bei der SBK anmelden, so gilt der damals gewählte Tarif. Eine Wahlmöglichkeit besteht allerdings, sollten Sie erst im nächsten Kalenderjahr wieder einen Versicherten bei der SBK anmelden.
Führen Sie erstmals Umlagebeiträge an uns ab, können Sie sich bis zum Ende des Monats in dem erstmals Beiträge fällig werden, für einen Umlagetarif entscheiden. Die Wahl gilt dann für das gesamte Kalenderjahr. Eine Wahlmöglichkeit haben Sie dann wieder bis zum 31.01. des Folgejahres.
An wen sind die Umlagebeiträge zu bezahlen?
Die Beiträge sind an die Krankenkasse abzuführen, bei der der jeweilige Mitarbeiter versichert ist (Umlagekasse).
Wie sind die Umlagebeiträge abzuführen?
Die Beiträge für die Umlagen U1 und U2 müssen in die entsprechenden Felder des Beitragsnachweises eingetragen werden und gemeinsam mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen in einer Summe überwiesen werden. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir den Betrag mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ab.