Die Beantragung einer A1-Bescheinigung ist ausschließlich auf elektronischem Weg möglich. Wenn ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm eingesetzt wird und der Hersteller diese Funktion anbietet, kann die A1-Bescheinigung direkt elektronisch beantragt werden.
Insbesondere für Unternehmen, die nur gelegentlich Beschäftigte entsenden oder Selbstständige, stehen alternativ maschinelle Ausfüllhilfen als öffentliche Services zur Verfügung.
Am 4. Oktober 2023 wurde das neue SV Meldeportal freigeschaltet. Das neue Portal löst das Vorläuferprodukt sv.net ab. Wenn Sie noch sv.net nutzen, denken Sie bitte zeitnah daran, sich für das SV-Meldeportal zu registrieren.
Die Registrierung erfolgt für alle Nutzerinnen und Nutzer in der Regel über ein Elster-Organisationszertifikat und ein Unternehmenskonto. Ein Unternehmenskonto kann immer dann eingerichtet werden, wenn eine deutsche betriebliche Steuernummer vorhanden ist.
Meldet man sich bis zum 31. März 2024 auf dem neuen SV-Meldeportal an, ist die Anwendung bis Ende 2024 kostenfrei. Danach fällt eine Nutzungsgebühr an. Die Nutzung des SV-Meldeportals bleibt nur für Selbstständige kostenfrei.
Unternehmen oder Selbstständige, die bislang sv.net für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen genutzt haben, müssen auch auf das SV-Meldeportal umsteigen. Für sie gilt: Wer über keine deutsche betriebliche Steuernummer verfügt, wird sich ab 2024 alternativ über die BundID registrieren können.
Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Infoseite des SV-Meldeportals.
Das A1-Dokument erhalten Sie von der SBK ebenfalls auf elektronischem Weg innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungszeit von maximal drei Arbeitstagen ab Eingang Ihres maschinellen Antrages bei der SBK. Sie können die A1-Bescheinigungen dann selbst ausdrucken.
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zu diesem Thema verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.
SBK-Kundeninfo A1 Selbstständige
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