• SBK-Arbeitgebertelefon

    0800 072 572 599 99

    gebührenfrei

  • Jetzt Ihren persönlichen

    Kundenberater finden

    Ich bin für Sie da

Entsendebescheinigung beantragen

Alles Wissenswerte auf einem Blick

Eine Entsendung ist eine vorübergehende Beschäftigung im Ausland. Unter Umständen sind weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden. Als Nachweis hierüber wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Je nachdem, in welches Land Mitarbeitende/Selbständige entsandt werden, gibt es verschiedene Antragsverfahren.

„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.

Hier geht's zur Anmeldung

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?