Entsendebescheinigung beantragen
Alles Wissenswerte auf einem Blick
Eine Entsendung ist eine vorübergehende Beschäftigung im Ausland. Unter Umständen sind weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden. Als Nachweis hierüber wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Je nachdem, in welches Land Mitarbeitende/Selbständige entsandt werden, gibt es verschiedene Antragsverfahren.
Die Beantragung einer A1-Bescheinigung ist ausschließlich auf elektronischem Weg möglich. Wenn ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm eingesetzt wird und der Hersteller diese Funktion anbietet, kann die A1-Bescheinigung direkt elektronisch beantragt werden.
Insbesondere für Unternehmen, die nur gelegentlich Beschäftigte entsenden oder Selbstständige, stehen alternativ maschinelle Ausfüllhilfen als öffentliche Services zur Verfügung.
Am 4. Oktober 2023 wurde das neue SV Meldeportal freigeschaltet. Das neue Portal löst das Vorläuferprodukt sv.net ab. Wenn Sie noch sv.net nutzen, denken Sie bitte zeitnah daran, sich für das
Die Registrierung erfolgt für alle Nutzerinnen und Nutzer in der Regel über ein Elster-Organisationszertifikat und ein Unternehmenskonto. Ein Unternehmenskonto kann immer dann eingerichtet werden, wenn eine deutsche betriebliche Steuernummer vorhanden ist.
Meldet man sich bis zum 31. März 2024 auf dem neuen SV-Meldeportal an, ist die Anwendung bis Ende 2024 kostenfrei. Danach fällt eine Nutzungsgebühr an. Die Nutzung des SV-Meldeportals bleibt nur für Selbstständige kostenfrei.
Unternehmen oder Selbstständige, die bislang sv.net für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen genutzt haben, müssen auch auf das SV-Meldeportal umsteigen. Für sie gilt: Wer über keine deutsche betriebliche Steuernummer verfügt, wird sich ab 2024 alternativ über die BundID registrieren können.
Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der
Das A1-Dokument erhalten Sie von der SBK ebenfalls auf elektronischem Weg innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungszeit von maximal drei Arbeitstagen ab Eingang Ihres maschinellen Antrages bei der SBK. Sie können die A1-Bescheinigungen dann selbst ausdrucken.
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zu diesem Thema verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.
Bei den Entsendebescheinigungen für die übrigen Abkommensstaaten, wie z. B. USA oder China, ändert sich nichts. Die Beantragung erfolgt weiterhin in Papierform.
Entsendebescheinigung in Papierform beantragen, so geht's:
Im Formularcenter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland, Bonn (DVKA) finden Sie schnell den richtigen Antragsvordruck für die benötigte Entsendebescheinigung.
Erläuterungen zum Formularcenter der DVKA:
Im Auswahlfenster am Ende des Textes wählen Sie einfach das Einsatzland aus.
Anschließend stehen Ihnen zur Auswahl:
Ausdrucken – Ausfüllen – Unterschreiben
Online Ausfüllen – Ausdrucken – Unterschreiben
Wählen Sie einfach die für Sie passende Variante aus und schicken Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post an: SBK, 80227 München
Sie benötigen die Entsendebescheinigung dringend? Dann können Sie auch den „direkten Draht“ zur SBK-Auslandsberatung nutzen:
per E-Mail an
Bei Übersendung per E-Mail senden Sie uns den Entsendeantrag einfach als Zip-Datei mit Passwort.
Auch für Einsätze in Staaten ohne bilaterale Abkommen, prüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen einer Entsendung vorliegen. Bitte nutzen Sie dafür den Antrag auf Feststellung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung (§4 Abs. 1 SGB IV).
Schicken Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post an:SBK, 80227 München
Sie benötigen die Entsendebescheinigung dringend? Dann können Sie auch den „direkten Draht“ zur SBK-Auslandsberatung nutzen:
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