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Entsendung in Abkommensstaaten

Seit dem 01. Januar 2026 ist eine Entsendebescheinigung für einen Abkommensstaat grundsätzlich elektronisch zu beantragen. Das Antrags- und Bescheinigungsverfahren wird dem bereits bestehenden digitalen A1-Verfahren (EU-/EWR-Staaten, Schweiz und Großbritannien) angepasst.

Abkommensstaaten sind Staaten mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, beispielsweise China, Brasilien, USA.

Für diesen Personenkreis erfolgt die Antragstellung entweder über ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal.

Das elektronische Verfahren ist nicht in allen Basismodulen der Softwarehersteller verfügbar. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter, ob ein Zusatzmodul verfügbar ist. 

Wenn Sie das SV-Meldeportal noch nicht nutzen, registrieren Sie sich bitte mit Ihrem ELSTER-Unternehmenszertifikat beim SV-Meldeportal. Nachdem Sie den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie per Post ein Schreiben mit einem Freischaltcode. Mit diesem Freischaltcode können Sie Ihre Registrierung im SV-Meldeportal abschließen. Der Registrierungsprozess dauert in der Regel mehrere Tage. Planen Sie deshalb für die Registrierung im SV-Meldeportal unbedingt genug Zeit ein. Details zur Registrierung finden Sie auf der Homepage des SV-Meldeportals.

Im SV-Meldeportal verwenden Sie bitte „Antrags- und Bescheinigungsverfahren SVA" (SVA steht für Sozialversicherungsabkommen). Wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben, können Sie unter „Eingabe prüfen“ testen, ob Ihre Angaben korrekt sind. Das System erkennt fehlerhafte Angaben automatisch. Sind alle Angaben fehlerfrei, klicken Sie auf das Symbol „Senden“. Danach ist Ihr Antrag unterwegs zur Krankenkasse. Sie erhalten aus dem System direkt eine Antragsbestätigung, die Sie in eiligen Fällen verwenden können.

Sobald die Bescheinigung erstellt wurde, erhalten Sie vom SV-Meldeportal eine E-Mail, dass in Ihrem Postfach im SV-Meldeportal ein neues Dokument zur Verfügung steht. Aus dem „Posteingang“ können Sie Ihre Entsendebescheinigung als PDF herunterladen oder ausdrucken.

Einen Überblick über das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren SVA finden Sie auf der Homepage der DVKA.

Gut zu wissen: Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfolgt das Verfahren weiterhin in Papierform.

Unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 91 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail unter auslandsberatung-arbeitgeber@sbk.org erreichen Sie unsere Auslandsberatung. 

Für diese Personenkreise gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Ja nach Entsendestaat ist entweder die DVKA oder die DRV Bund zuständig.

Wenn die DRV zuständig ist, ist der Antrag weiterhin in Papierform zu stellen. 
Anträge finden Sie auf der Homepage der DRV Bund.

AbkommensstaatZuständigkeit                          
  • Albanien (nur für Nicht-Selbständige ohne RV-Beiträge – für Selbständige ist kein Antrag möglich)
  • Australien
  • Brasilien
  • Chile
  • China
  • Indien
  • Japan
  • Kanada
  • Korea
  • Nordmazedonien
  • Philippinen
  • Quebec
  • Uruguay
  •  

     

     

     

     

     

    DRV Bund

     

    Bei Zuständigkeit der DVKA ist der Antrag auf Ausstellung SVA-Bescheinigung über das SV-Meldeportal zu stellen. Die Rückmeldung durch die DVKA erfolgt ebenfalls auf elektronischem Weg.

    AbkommensstaatZuständigkeit                          
  • Bosnien-Herzegowina
  • Israel
  • Kosovo
  • Marokko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Schweiz (Drittstaatsangehörige)
  • Serbien
  • Türkei
  • Tunesien (nur für Nicht-Selbständige ohne RV-Beiträge – für Selbständige ist kein Antrag möglich)
  • USA
  •  

     

     

     

     

    DVKA

     

    Hinweis für Selbstständige: Wenn Sie das SV-Meldeportal noch nicht nutzen, registrieren Sie sich bitte mit Benutzername und Passwort. Erklärungen und Anleitungen finden Sie in Videos und Dokumentationen auf den Webseiten des SV-Meldeportals. Die Registrierung über die BundID wird im Video „Registrierung mit der BundID“ am Beispiel einer selbstständig tätigen Person erklärt. 

    Im SV-Meldeportal verwenden Sie bitte „Antrags- und Bescheinigungsverfahren SVA" (SVA steht für Sozialversicherungsabkommen).

    Wenn Sie alle Felder ausgefüllt haben, können Sie unter „Eingabe prüfen“ testen, ob Ihre Angaben korrekt sind. Das System erkennt fehlerhafte Angaben automatisch. Sind alle Angaben fehlerfrei, klicken Sie auf das Symbol „Senden“. Danach ist Ihr Antrag unterwegs zur DVKA. Sie erhalten aus dem System direkt eine Antragsbestätigung, die Sie in eiligen Fällen verwenden können.

    Sobald die Bescheinigung erstellt wurde, erhalten Sie vom SV-Meldeportal eine E-Mail, dass in Ihrem Postfach im SV-Meldeportal ein neues Dokument zur Verfügung steht. Aus dem „Posteingang“ können Sie Ihre Entsendebescheinigung als PDF herunterladen oder ausdrucken.

    Einen Überblick über das elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahren SVA finden Sie auf der Homepage der DVKA.

    Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfolgt das Verfahren weiterhin in Papierform.

    Unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 91 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail unter auslandsberatung-arbeitgeber@sbk.org erreichen Sie unsere Auslandsberatung. 

    Unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 91 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail unter auslandsberatung-arbeitgeber@sbk.org erreichen Sie die SBK Auslandsberatung. 

    Hier geht´s zur Übersichtsseite Entsendebescheinigung beantragen.

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