Entsendung in einen EU-, EWR-Staat, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich
Die Beantragung einer A1-Bescheinigung ist ausschließlich auf elektronischem Weg möglich. Wenn ein systemgeprüftes Abrechnungsprogramm eingesetzt wird und der Hersteller diese Funktion anbietet, kann die A1-Bescheinigung direkt elektronisch beantragt werden.
Insbesondere für Unternehmen, die nur gelegentlich Beschäftigte entsenden, oder Selbstständige steht alternativ die
Das A1-Dokument erhalten Sie von der SBK ebenfalls auf elektronischem Weg innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungszeit von maximal drei Arbeitstagen ab Eingang Ihres maschinellen Antrages bei der SBK. Sie können die A1-Bescheinigungen dann selbst ausdrucken.
Damit Sie sich einen schnellen Überblick zu diesem Thema verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt.
Unter der Telefonnummer 0800 072 572 570 91 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail unter
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