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Neueinstellung von Mitarbeitenden aus dem Ausland

Die SBK-Auslandsberatung berät Sie bei der Einstellung von neuen Mitarbeitenden aus dem Ausland und unterstützt Sie bei der Frage, ob die Tätigkeit zur deutschen Sozialversicherung anzumelden ist oder aufgrund der Entsendevorschriften (Einstrahlung) weiterhin das ausländische Recht Anwendung findet.

Unabhängig von der SBK-Auslandsberatung bieten wir für Interessierte aus dem Ausland eine besondere Unterstützung:

Mehr zum Thema:

Englischsprachige Informationen für neue Mitarbeitende unter sbk.org/expats

„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an.

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