Video vom SBK-Online-Seminar "Minijobs / Übergangsbereich - Mindestlohnanpassung zum 01.10.2022"
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Aufgrund der Mindestlohnanpassung zum 01.10.2022 erhöht sich die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von 450 Euro auf 520 Euro. Auch bei Beschäftigungen im Übergangsbereich erhöht sich die Entgeltgrenze. Ein Unter- oder Überschreiten dieser Entgeltgrenzen kann Auswirkungen auf den versicherungsrechtlichen Status haben.