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Akupunktur

Gegen chronische Schmerzen an Lendenwirbelsäule und Knie

Für die Behandlung von chronischen Schmerzen an Lendenwirbelsäule und Knie übernimmt die SBK Ihre Akupunktur-Behandlung bei qualifizierten Arztpraxen. Bei der Akupunktur werden bestimmte Punkte mit feinen Nadeln stimuliert, um so den Energiefluss zu harmonisieren und Blockaden zu lösen.

  • Wie läuft die Behandlung ab?
  • Welche Kosten übernimmt die SBK?
  • So bekommen Sie Akupunktur
  • Einer Frau wird eine Akupunktur-Nadel im Nacken angebracht.

    Akupunktur - Ihre Vorteile

  • Die SBK übernimmt Ihre Akupunktur-Behandlung bei einer qualifizierten Arztpraxis, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder chronische Schmerzen im Kniegelenk durch Gonarthrose haben.
  • Sie profitieren von qualifiziertem Fachpersonal: Bei der SBK darf die Behandlung nur durch Ärzte und Ärztinnen mit nachgewiesener Akupunkturausbildung erfolgen.
  • Die Abrechnung erfolgt ganz bequem über,Ihre Gesundheitskarte.
  • Sie wollen zur SBK wechseln? Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

    Wie läuft die Akupunktur-Behandlung ab?

    Die Akupunktur kommt aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und geht von Lebensenergien im Körper aus, welche auf bestimmten Bahnen zirkulieren. Diese Bahnen werden auch Meridiane genannt. Da ein gestörter Energiefluss Erkrankungen verursachen kann, stimuliert man bei der Akupunktur mit feinen Nadeln bestimmte Punkte der Meridiane. Als besonders hilfreich hat sich diese Methode bei der Behandlung von chronischen Schmerzen erwiesen.

    Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose (Arthrose des Kniegelenks) ist eine Akupunktur-Behandlung nachweislich sinnvoll und wird daher von uns übernommen.

    Sie können bis zu zehn Akupunktursitzungen erhalten, die innerhalb von maximal sechs Wochen stattfinden sollten.

    In ärztlich begründeten Ausnahmefällen kann auf bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen erhöht werden. Eine erneute Behandlung darf frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

    Bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern oder privaten Arztpraxen ist eine Kostenübernahme durch die SBK nicht möglich. Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.

    So bekommen Sie Akupunktur:

    Sie können eine qualifizierte Arztpraxis für Akupunktur direkt aufsuchen.

    Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Arztpraxis. Wenden Sie einfach an Ihren persönlichen SBK Kundenberater oder Ihre persönliche SBK Kundenberaterin.

    Die Abrechnung erfolgt durch die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte.

    Häufig gestellte Fragen zur Akupunktur

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