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Akupunktur

Gegen chronische Schmerzen an Lendenwirbelsäule und Knie

Für die Behandlung von chronischen Schmerzen an Lendenwirbelsäule und Knie übernimmt die SBK die Akupunktur. Die Akupunktur kommt aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Sie geht von Lebensenergien im Körper aus, die auf bestimmten Bahnen zirkulieren – den so genannten Meridianen. Da ein gestörter Energiefluss Erkrankungen verursachen kann, stimuliert man bei der Akupunktur mit feinen Nadeln bestimmte Punkte der Meridiane. Als besonders hilfreich hat sich diese Methode bei der Behandlung von chronischen Schmerzen erwiesen.

Einer Frau wird eine Akupunktur-Nadel im Nacken angebracht.
©gettyimages.de/Nikola Stojadinovic

Ihre Vorteile - Akupunktur:

  • Mit der SBK können Sie Akupunktur direkt über Ihre Gesundheitskarte bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Anspruch nehmen, wenn Sie seit mindestens sechs Monaten chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder chronische Schmerzen im Kniegelenk durch Gonarthrose haben.
  • Sie profitieren von qualifiziertem Fachpersonal: Die Akupunkturbehandlung darf nur von Ärztinnen und Ärzten mit einer nachgewiesenen, qualitativ hochwertigen Akupunkturausbildung durchgeführt und abgerechnet werden.
  • Noch kein SBK-Mitglied? Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

    Welche Kosten übernimmt die SBK?

    Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose (Arthrose des Kniegelenks) ist eine Akupunktur-Behandlung belegbar sinnvoll und wird daher von uns übernommen.

    Sie können bis zu zehn Akupunktursitzungen erhalten, die innerhalb von maximal sechs Wochen stattfinden sollten.

    In ärztlich begründeten Ausnahmefällen kann auf bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen erhöht werden. Eine erneute Behandlung darf frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

    Bei einer Akupunktur-Behandlung in privaten Arztpraxen oder bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern ist eine Kostenübernahme durch die SBK nicht möglich. Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.

    So bekommen Sie Akupunktur:

    Sie können eine qualifizierte Arztpraxis für Akupunktur direkt aufsuchen. Die Abrechnung erfolgt durch die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte.

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