Akupunktur

Für die Behandlung von chronischen Schmerzen an Lendenwirbelsäule und Knie übernimmt die SBK die Akupunktur.

Die Akupunktur kommt aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Sie geht von Lebensenergien im Körper aus, die auf bestimmten Bahnen zirkulieren – den so genannten Meridianen. Da ein gestörter Energiefluss Erkrankungen verursachen kann, stimuliert man bei der Akupunktur mit feinen Nadeln bestimmte Punkte der Meridiane. Als besonders hilfreich hat sich diese Methode bei der Behandlung von chronischen Schmerzen erwiesen.

Welche Kosten übernimmt die SBK?

Bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose (Arthrose des Kniegelenks) ist eine Akupunktur-Behandlung belegbar sinnvoll und wird daher von uns übernommen.

Sie können bis zu zehn Akupunktursitzungen erhalten, die innerhalb von maximal sechs Wochen stattfinden sollten.

In ärztlich begründeten Ausnahmefällen kann auf bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal zwölf Wochen erhöht werden. Eine erneute Behandlung darf frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.

Bei Akupunktur-Behandlung von Privatärzt*innen oder Heilpraktiker*innen ist eine Kostenübernahme durch die SBK nicht möglich. Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen.

So bekommen Sie Akupunktur:

Sie können eine qualifizierte Ärztin oder einen qualifzierten Arzt für Akupunktur direkt aufsuchen. Die Abrechnung erfolgt durch die Vorlage Ihrer Gesundheitskarte.

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