Homöopathie
Homöopathen in Ihrer Nähe finden
Bei homöopathischen Behandlungen übernimmt Ihre SBK die Behandlungskosten. Die Homöopathie ist eine alternative Heilmethode, deren Nutzen bislang wissenschaftlich nicht belegt ist. Viele Versicherte wünschen sich jedoch eine Alternative zur klassischen Medizin und haben gute Erfahrungen mit homöopathischen Behandlungen gemacht. Wir haben daher einen Homöopathie-Vertrag mit mehr als 1.400 qualifizierten homöopathisch tätigen Ärztinnen und Ärzten geschlossen.
Die Homöopathie-Leistungen der SBK im Überblick:
Homöopathen-Suche
Geben Sie einfach den gewünschten Ort oder die Postleitzahl in die obenstehende Suchmaske ein. Zusätzlich können Sie über das Feld „Name“ nach einer bestimmten Homöopathin oder einem bestimmten Homöopathen suchen. Über die Filterfunktion haben Sie die Möglichkeit, direkt nach einer bestimmten Fachrichtung zu suchen. Wählen Sie nichts aus, dann werden Ihnen alle Treffer für den eingegebenen Ort angezeigt.
Fachrichtung Kinder: Nicht in allen Regionen haben wir Vertragsärztinnen oder -ärzte, die auf Kinder spezialisiert sind. Wird für Ihren gewünschten Ort kein Treffer angezeigt, nehmen Sie bitte alle Fachrichtungen in die Auswahl, um die Trefferanzahl in Ihrer ausgewählten Region zu erhöhen. Kinder können immer auch sehr gut in einer allgemeinmedizinischen oder fachärztlichen Arztpraxis homöopathisch behandelt werden.
Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Wir übernehmen die Kosten der homöopathischen Behandlung, wenn sie von einer an diesem Vertrag teilnehmenden Ärztin oder einem teilnehmenden Arzt erbracht wird. Die Abrechnung der Behandlung erfolgt direkt über Ihre SBK-Gesundheitskarte. Bitte beachten Sie: Unser Angebot für Homöopathie umfasst keine Behandlungen bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker.
Sie übernehmen nur die Kosten für homöopathische Arzneimittel. Homöopathische Arzneimittel bekommen Sie in einer
So bekommen Sie Homöopathie:
Homöopathie als SBK-Leistung können Sie bei allen kooperierenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten nutzen. Nur dort können wir die Kosten übernehmen. Sie können die Praxis direkt aufsuchen. Damit diese direkt mit uns abrechnen kann, legen Sie einfach Ihre SBK-Gesundheitskarte vor und unterschreiben Sie eine Teilnahmeerklärung. Dann kann die Behandlung beginnen.