EU Krankenversicherungskarte & Auslandskrankenschein
Alles Rund um den europaweiten Versicherungsschutz für medizinisch notwendige Leistungen
In den meisten Ländern Europas können Sie Ihre
In Arztpraxen, zahnärztlichen Praxen oder im Krankenhaus erhalten Sie mit der Europäische Krankenversicherungskarte alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Der Leistungsumfang richtet sich dabei nach den Rechtsvorschriften des Urlaubslandes - so, als wären Sie in dem jeweiligen Land versichert.
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Es kann vorkommen, dass Ihre Europäische Krankenversicherungskarte innerhalb der EU-Staaten in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus nicht angenommen wird. Sie erhalten dann eine Privatrechnung, die Sie selbst bezahlen.
Diese Privatrechnung können Sie bei uns einreichen. Wir prüfen dann, ob wir uns an den Kosten beteiligen können. Am schnellsten geht das sogar noch vom Urlaub aus: Laden Sie Ihre Rechnungs- und Behandlungsunterlagen ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen inklusive Ihrer Bankverbindung per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen
Wichtig für Sie: Eine Erstattung ist in vielen Fällen leider nicht oder nur zu einem Teil möglich. Außerhalb der EU-Staaten ist eine Erstattung in den meisten Fällen überhaupt nicht möglich. Häufig sind Zuzahlungen zu leisten, die unter Umständen deutlich höher als in Deutschland sind. In Frankreich müssen Sie zum Beispiel 20 % der Gesamtkosten für Ihren Krankenhausaufenthalt selbst tragen. Diese Kosten dürfen wir dann nicht erstatten.
Deswegen empfehlen wir Ihnen, sich mit unserer Auslandsreiseversicherung zusätzlich abzusichern. Bei unserem Partner ERGO profitieren Sie von einem weltweiten Versicherungsschutz zu exklusiven Konditionen für SBK-Mitglieder. Schnell und bequem online abschließbar.
EU-Staaten:
Staaten außerhalb der EU:
Wichtiger Hinweis: In allen hier nicht aufgeführten Staaten gilt die EHIC nicht.
Auslandskrankenschein
Für Reisen in folgende Länder brauchen Sie einen Auslandskrankenschein, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in diesen Ländern nicht:
Wenn Sie ärztliche Leistungen brauchen, tauschen Sie den Auslandskrankenschein vor Ort gegen einen Behandlungsschein ein. Wie das funktioniert und an welche Stellen Sie sich wenden können, erfahren Sie im
Auslandskrankenscheine können Sie vor Ihrer Reise in der Meine SBK selbst ausdrucken.
Bestens abgesichert mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung
Wir empfehlen Ihnen für Auslandsreisen eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Das garantiert Ihnen, dass Sie alle medizinisch sofort notwendigen Leistungen von Ihrer privaten Auslandsreiseversicherung erstattet bekommen. Bei der SBK profitieren Sie von einer leistungsstarken
Reisen in außereuropäische Länder
Bei Reisen in außereuropäische Länder ohne ein Sozialversicherungsabkommen besteht kein Leistungsanspruch über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung, damit auch nicht über die SBK. In außereuropäischen Ländern gilt daher die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Für Reisen in diese Länder empfehlen wir Ihnen immer den Abschluss einer
Wichtige Telefonnummern für Ihre Reise
Aus dem Ausland erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (CET) unter
Nutzen Sie bei Notfällen innerhalb der EU die einheitliche Notfallnummer 112.
Gut beraten mit der SBK Auslandsberatung
Nutzen Sie unsere
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