Europäische Krankenversicherungskarte und Auslandskrankenschein
Für die meisten europäischen Länder können Sie die EHIC nutzen
Sie können in den meisten Ländern Europas Ihre
Welche Kosten übernimmt die SBK?
Es kann vorkommen, dass Ihre EHIC innerhalb der EU-Staaten in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus nicht angenommen wird. Sie erhalten dann eine Privatrechnung, die Sie selbst bezahlen. Diese Privatrechnung können Sie bei uns einreichen. Wir prüfen dann, ob wir uns an den Kosten beteiligen können. Am schnellsten geht das sogar noch vom Urlaub aus: Laden Sie Ihre Rechnungs- und Behandlungsunterlagen ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen inklusive Ihrer Bankverbindung per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen
Wichtig für Sie: Eine Erstattung ist in vielen Fällen leider nicht oder nur zu einem Teil möglich. Außerhalb der EU-Staaten ist eine Erstattung in den meisten Fällen überhaupt nicht möglich. Häufig sind Zuzahlungen zu leisten, die unter Umständen deutlich höher als in Deutschland sind. In Frankreich müssen Sie zum Beispiel 20 % der Gesamtkosten für Ihren Krankenhausaufenthalt selbst tragen. Diese Kosten dürfen wir dann nicht erstatten.
EU-Staaten:
Staaten außerhalb der EU:
Wichtiger Hinweis: In allen hier nicht aufgeführten Staaten gilt die EHIC nicht.
Auslandskrankenschein
Auslandskrankenscheine können Sie vor Ihrer Reise in der Meine SBK selbst ausdrucken.
Für Reisen in folgende Länder brauchen Sie einen Auslandskrankenschein, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in diesen Ländern nicht:
Wenn Sie ärztliche Leistungen brauchen, tauschen Sie den Auslandskrankenschein vor Ort gegen einen Behandlungsschein ein. Wie das funktioniert und an welche Stellen Sie sich wenden können, erfahren Sie im
Reisen in außereuropäische Länder
Bei Reisen in außereuropäische Länder ohne ein Sozialversicherungsabkommen besteht kein Leistungsanspruch über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung, damit auch nicht über die SBK. In außereuropäischen Ländern gilt daher die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Für Reisen in diese Länder empfehlen wir Ihnen immer den Abschluss einer
Wichtige Telefonnummern für Ihre Reise
Sie erreichen uns aus dem Ausland unter
Nutzen Sie bei Notfällen innerhalb der EU die einheitliche Notfallnummer 112.
Gut beraten mit der SBK-Auslandberatung
Nutzen Sie unsere