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Europäische Krankenversicherungskarte und Auslandskrankenschein

Für die meisten europäischen Länder können Sie die EHIC nutzen

Sie können in den meisten Ländern Europas Ihre SBK-Gesundheitskarte verwenden. Auf der Rückseite finden Sie die Europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC. In Arztpraxen, zahnärztlichen Praxen oder im Krankenhaus erhalten Sie mit der EHIC alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Der Leistungsumfang richtet sich dabei nach den Rechtsvorschriften des Urlaubslandes – als wären Sie in dem jeweiligen Land versichert.

Welche Kosten übernimmt die SBK?

Es kann vorkommen, dass Ihre EHIC innerhalb der EU-Staaten in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus nicht angenommen wird. Sie erhalten dann eine Privatrechnung, die Sie selbst bezahlen. Diese Privatrechnung können Sie bei uns einreichen. Wir prüfen dann, ob wir uns an den Kosten beteiligen können. Am schnellsten geht das sogar noch vom Urlaub aus: Laden Sie Ihre Rechnungs- und Behandlungsunterlagen ganz einfach in der Meine SBK-App hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen inklusive Ihrer Bankverbindung per Post: Hier finden Sie unsere Adresse und einen Freiumschlag.

Rechnung erstatten


Wichtig für Sie: Eine Erstattung ist in vielen Fällen leider nicht oder nur zu einem Teil möglich. Außerhalb der EU-Staaten ist eine Erstattung in den meisten Fällen überhaupt nicht möglich. Häufig sind Zuzahlungen zu leisten, die unter Umständen deutlich höher als in Deutschland sind. In Frankreich müssen Sie zum Beispiel 20 % der Gesamtkosten für Ihren Krankenhausaufenthalt selbst tragen. Diese Kosten dürfen wir dann nicht erstatten.

EU-Staaten:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern (südlicher Teil)
  • Staaten außerhalb der EU:

  • Großbritannien und Nordirland
  • Island
  • Liechtenstein
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Serbien
  • Wichtiger Hinweis: In allen hier nicht aufgeführten Staaten gilt die EHIC nicht.

    Auslandskrankenschein

    Auslandskrankenscheine können Sie vor Ihrer Reise in der Meine SBK selbst ausdrucken.

    Für Reisen in folgende Länder brauchen Sie einen Auslandskrankenschein, wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in diesen Ländern nicht:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Tunesien
  • Türkei
  • Wenn Sie ärztliche Leistungen brauchen, tauschen Sie den Auslandskrankenschein vor Ort gegen einen Behandlungsschein ein. Wie das funktioniert und an welche Stellen Sie sich wenden können, erfahren Sie im Merkblatt der Deutschen Verbindungsstelle Ausland (DVKA). Mit dem jeweiligen Auslandskrankenschein erhalten Sie nur notwendige Notfallversorgungen für medizinische Leistungen in einer anerkannten Einrichtung. Eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung kann daher sinnvoll sein.

    Eine Frau schaut lachend aus dem Beifahrer-Fenster eines Autos.

    Flexibel unterwegs mit Meine SBK

    In der Meine SBK können Sie exklusive Services rund um das Thema Ausland nutzen. Beispielsweise können Sie dort Ihren Auslandskrankenschein sofort ausdrucken. 

    Zum Login

    Reisen in außereuropäische Länder

    Bei Reisen in außereuropäische Länder ohne ein Sozialversicherungsabkommen besteht kein Leistungsanspruch über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung, damit auch nicht über die SBK. In außereuropäischen Ländern gilt daher die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Für Reisen in diese Länder empfehlen wir Ihnen immer den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, zum Beispiel bei unserem Kooperationspartner ERGO Krankenversicherung AG.

    Wichtige Telefonnummern für Ihre Reise

    Sie erreichen uns aus dem Ausland unter +49 89 444 570 90 zu den im jeweiligen Land gültigen Gebühren. Wir unterstützen Sie telefonisch oder per E-Mail, deutsch- oder englischsprachige Ärztinnen und Ärzte oder Krankenhäuser vor Ort zu finden. Wir holen für Sie bei Bedarf auch eine deutsche ärztliche Zweitmeinung ein. Wir leiten Sie gerne an die medizinischen Expertinnen und Experten des SBK-Gesundheitstelefons weiter.

    Nutzen Sie bei Notfällen innerhalb der EU die einheitliche Notfallnummer 112.

    Gut beraten mit der SBK-Auslandberatung

    Nutzen Sie unsere SBK-Auslandsberatung: Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne und informieren Sie über die Besonderheiten, die für Ihr Reiseland gelten.

    Mehr zu Thema:

  • Auslandsberatung
  • Reiseschutzimpfungen
  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Auswärtiges Amt
  • Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung
  • Centrum für Reisemedizin
  • 0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    Mo - Fr | 8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

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