Häufige Fragen im Überblick
Die versicherungsrechtlichen Konstellationen sind sehr vielfältig. Daher unser Tipp für Sie: Rufen Sie unser Experten-Team der SBK-Auslandsberatung unter der Telefonnummer
0800 072 572 570 90 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) an.
Außerhalb Europas sind wir bei der Kostenerstattung durch die Gesetzgebung limitiert. Daher empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung – zum Beispiel den ausgezeichneten Tarif der ERGO-Versicherung zu exklusiven Konditionen für alle SBK-Kundinnen und -Kunden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Auslandsreise-Krankenversicherung. Andernfalls tragen Sie die Kosten für eine medizinische Versorgung im gewählten Reiseland selbst.
Ausnahme: Für Tunesien gibt es einen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie einfach in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK downloaden und ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass der in Tunesien für den Auslandskrankenschein ausgegebene Behandlungsschein nicht alle Krankheitskosten abdeckt. Sollten Kosten in einer privaten Einrichtung bzw. in einem privaten Krankenhaus entstanden sein, besteht kein Anspruch auf eine Kostenerstattung. Dies gilt grundsätzlich für jede Privatbehandlung, bei der der eingetauschte Behandlungsschein nicht eingesetzt werden kann.
Damit Sie Ihren Aufenthalt sicher und gesund genießen können, übernimmt die SBK exklusiv 70 % der Kosten für Ihre Reiseschutzimpfungen – inklusive der Malaria-Prophylaxe.
Bei einem Direktflug aus Europa sind keine Impfungen vorgeschrieben. Dennoch können – je nach Reiseziel, Art der Reise und Reisezeit – einige Impfungen sinnvoll sein. Auf unserer Seite zu den Reiseschutzimpfungen erfahren Sie, bei welchen Impfungen Sie mit der Zuzahlung der SBK rechnen können.
Unser Tipp: Fragen Sie rechtzeitig die Expertinnen und Experten der SBK-Auslandsberatung. Denn für manche Impfungen, wie zum Beispiel Hepatitis-A und -B, ist ein Monat einzuplanen, weil 28 Tage zwischen den beiden Impfdosen liegen sollten. Bei Gelbfieber ist sogar noch mehr Vorlauf nötig.
Das SBK-Gesundheitstelefon Ausland ist rund um die Uhr für alle medizinischen Fragen erreichbar unter +49 89 444 570 90Die Rufnummer Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes muss unbedingt ins Reisegepäck. Und bei chronischen Krankheiten auch die Ihrer Fachärztin oder Ihres Facharztes.Adresse und Telefon der deutschen Botschaft Ihres Ziellands: Die Daten finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.Die SBK-Auslandsberatung berät Sie gerne bei sämtlichen Fragen zu Ihrem Visum. Welche Einreisevorschriften gelten für mein Ziel? Brauche ich ein Visum? Und wenn ja, welches? Die Antwort auf diese Frage hängt unter anderem vom Reisegrund, der Reisedauer und Ihrer Staatsbürgerschaft ab.
Bitte dran denken, dass je nach Zielland die Bearbeitung Ihres Visumantrags mehrere Monate dauern kann. Wie zum Beispiel für Neuseeland, das als Reiseziel so beliebt ist, dass ein Work-and-Travel-Visum schnell mal ein paar Wochen Zeit braucht. Deshalb empfehlen wir, das Visum auf jeden Fall schon etwa sechs Monate vor Reiseantritt zu beantragen.
Unser Tipp für die USA: In einigen Bundesstaaten der USA ist man erst mit 21 Jahren volljährig. Wer also in der US-Botschaft ein Work-and-Travel-Visum beantragen will, muss persönlich vorbeikommen – unter 21 Jahren am besten gleich zusammen mit seinen Eltern.
Wichtige Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten der ausländischen Vertretung Ihres Ziellands.
Auch hier gilt: Die beste Vorbereitung ist individuelle Beratung. Damit Sie für Überraschungen gewappnet sind und wissen, was im Fall der Fälle zu tun ist, empfiehlt die SBK-Auslandsberatung, auf jeden Fall die wichtigsten Adressen dabeizuhaben.
Adressen von Krankenhäusern oder medizinischen Zentren schon vor der Anreise notieren.Internetadresse für ärztliche Unterstützung im Reiseland finden.Ersatz-Passbild und Passnummer mitnehmen: Ist der Pass weg, erhalten Sie ein Ersatzdokument von der Botschaft. Was Sie dazu brauchen: Kontaktdaten der Botschaft und – ganz wichtig – ein biometrisches Ersatz-Passbild sowie Ihre Passnummer zur Identifizierung. Die Adressen der deutschen Botschaften im Ausland finden Sie unter dem jeweiligen Land auf diesen Übersichten. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes erhalten Sie auch Reise- und Sicherheitsinformationen.Dokumente fotografieren und speichern: Clever ist es, vor der Reise Pass, Führerschein, Kreditkarte und Flugtickets zu scannen und auf einem USB-Stick gespeichert als Kopie mitzunehmen oder in der Cloud zu speichern – damit Sie jederzeit darauf zugreifen können.Reiseapotheke: Zusammen mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder der Apotheke, Ihre Reiseapotheke zusammenzustellen. Außerdem vorher erkundigen, was ins Gepäck darf, damit es keine Überraschungen beim Zoll gibt.Die SBK-Auslandsberatung berät Sie gerne bei Fragen zu Ihrem Reiseland. Beispielsweise zu Einreisevorschriften, Impfempfehlungen und vielem mehr.
In der Türkei können Sie den Auslandskrankenschein nur noch im Notfall einsetzen. Das liegt daran, dass die Türkei den Begriff "Notfall" für sich neu definiert hat. Der Auslandskrankenschein wird nur noch dann von den türkischen Behörden akzeptiert bzw. eingetauscht, wenn es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung handelt, die in den letzten 24 Stunden eingetreten ist. Bei fast allen anderen Erkrankungen, zum Beispiel bei einem gebrochenen Fuß, liegt für den türkischen Krankenversicherungsträger kein Notfall mehr vor. Somit übernimmt die Türkei in diesen Fällen auch keine Kosten mehr, die Sie mit uns bisher über den Auslandskrankenschein abgerechnet hat.
Wir empfehlen Ihnen daher bei Reisen in die Türkei dringend, eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Nur dies garantiert Ihnen, dass Sie alle medizinisch sofort notwendigen Leistungen von Ihrer privaten Auslandsreiseversicherung erstattet bekommen.
Den Auslandskrankenschein für die Türkei für Notfälle können Sie weiterhin ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle Meine SBK herunterladen und ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass der Auslandskrankenschein für dauerhafte Aufenthalte in der Türkei nicht gilt.
Häufige Fragen bei Krankheit im Urlaub
Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite Ihrer SBK-Gesundheitskarte) und Ihrem Personalausweis oder Reisepass können Sie sich an Ihrem Urlaubsort direkt an ein Krankenhaus, einen Arzt oder Ärztin wenden. Bei Krankenhäusern muss es sich um Vertragskrankenhäuser handeln. Welche das sind, erfahren Sie von Ihrer Reiseleitung oder an der Rezeption Ihres Hotels.
Wenn Sie einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt oder Ärztin im Ausland suchen, wenden Sie sich bitte an das SBK-Gesundheitstelefon. Dort nennt man Ihnen entsprechende Arztpraxen in der Nähe Ihres Urlaubsortes. Aus dem Ausland erreichen Sie unser SBK-Kundentelefon rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche unter +49 89 444 570 90 zu den dort geltenden Telefongebühren. Wir leiten Sie dann gerne an die medizinischen Experten und Expertinnen des SBK-Gesundheitstelefons weiter.
Wichtig ist, dass Sie sich in diesem Fall immer eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Aus dieser muss hervorgehen, welche Art der Behandlung der Arzt oder die Ärztin vorgenommen hat. Bitte reichen Sie die Rechnung bei uns ein. Wir prüfen dann, ob und ggf. in welcher Höhe wir Ihnen Kosten erstatten können.
Die Notfallversorgung wie z. B. die Reparatur einer Zahnfüllung oder wenn ein schmerzender Zahn gezogen werden muss, ist über die Europäische Krankenversicherungskarte in den meisten europäischen Ländern sichergestellt. Welche Länder das sind, erfahren Sie auf der Seite Europäische Krankenversicherungskarte. Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen sind allerdings von dieser Notfallversorgung ausgeschlossen. Bei diesen Behandlungen handelt es sich um Leistungen, die Sie sich vorab von uns genehmigen lassen müssen.
Generell empfehlen wir eine private Auslandsreise-Krankenversicherung, um vollumfänglich abgesichert zu sein.
Reichen Sie die Rechnungen für Medikamente bei uns ein. Wir prüfen dann, ob Sie eine Kostenerstattung bekommen können.
Lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin bestätigen, damit Ihnen später keine Nachteile entstehen. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin sofort Bescheid und senden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die SBK.
Wenn Sie ein Krankenhaus aufsuchen, muss es sich um ein Vertragskrankenhaus handeln. Wenden Sie sich an Ihre Reiseleitung oder an die Rezezption Ihres Hotels. Dort erhalten Sie die Adresse des nächstgelegenen Vertragskrankenhauses.
Der Einsatz der Europäischen Krankenversicherungskarte an Bord eines Kreuzfahrtschiffs ist nicht möglich. Wenn Sie sich an Bord medizinisch behandeln lassen, stellt Ihnen der Bordarzt oder die Bordärztin eine Privatrechnung aus. Bitte reichen Sie diese Rechnung bei der SBK ein. Wir prüfen dann, ob und ggf. in welcher Höhe wir Ihnen Kosten erstatten können.
Wenden Sie sich bitte an das SBK-Gesundheitstelefon, wenn Sie wegen einer Behandlung im Ausland unsicher sind. Am SBK-Gesundheitstelefon beraten Sie Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Aus dem Ausland erreichen Sie unser SBK-Kundentelefon rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche unter +49 89 444 570 90 zu den dort geltenden Telefongebühren. Wir leiten Sie dann gerne an das medizinische Experten-Team des SBK-Gesundheitstelefons weiter.
Die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland werden nur über eine private Auslandsreiseversicherung abgedeckt. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre private Auslandsreiseversicherung.
Wenden Sie sich bitte an das SBK-Gesundheitstelefon, wenn Sie wegen im Ausland verordneter Medikamente unsicher sind. Am SBK-Gesundheitstelefon beraten Sie Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Aus dem Ausland erreichen Sie unser SBK-Kundentelefon rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche unter +49 89 444 570 90 zu den dort geltenden Telefongebühren. Wir leiten Sie dann gerne an das medizinische Experten-Team des SBK-Gesundheitstelefons weiter.
Damit Sie von den Expertinnen und Experten des SBK-Gesundheitstelefons eine bestmögliche Beratung erhalten, lassen Sie bitte den Ihnen vorliegenden Arztbericht in das Deutsche übersetzen. Sie können dazu notfalls das Tool Google Übersetzer verwenden, indem Sie das Dokument mit dem Smartphone fotografieren und hochladen.
Wenn Sie ein Schlaganfallzentrum (Stroke Unit oder Stroke Center) in Ihrem Urlaubsland suchen, wenden Sie sich bitte an das SBK-Gesundheitstelefon. Die Expertinnen und Experten dort können Ihnen Schlaganfallzentren in Ihrer Nähe nennen. Am SBK-Gesundheitstelefon beraten Sie Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Aus dem Ausland erreichen Sie unser SBK-Kundentelefon rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche unter +49 89 444 570 90 zu den dort geltenden Telefongebühren. Wir leiten Sie dann gerne an das medizinische Experten-Team des SBK-Gesundheitstelefons weiter.