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Häufige Fragen zur elektronischen Patientenakte
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA).
Ihre neue ePA-App und die Änderungen
Einführung GesundheitsID
Die GesundheitsID ist die digitale Identität im Gesundheitswesen und wird in Zukunft die SBK-Gesundheitskarte ergänzen.
Mit dem SBK-Account stellen wir Ihnen schon jetzt die digitale Identität zur Verfügung.
Mit der GesundheitsID kann sich einfach über das Smartphone in Apps wie Meine SBK, die SBK-Patientenakte und das E-Rezept einloggt werden.
Voraussichtlich ab 2026 kann sich mit der GesundheitsID auch beim Praxisbesuch ausgewiesen werden, anstelle die SBK-Gesundheitskarte vorzuzeigen.
Die Anmeldung für den SBK-Account hat sich geändert – die Biometrie (Gesichtserkennung oder Fingerabdruck) steht für die SBK-Patientenakte nicht mehr zur Verfügung. Folgende Möglichkeiten zur Anmeldung wurden neu eingeführt:
- Mit Ihrem individuellen App-Code
- Mit Ihrer SBK-Gesundheitskarte und PIN
- Mit Ihrem Personalausweis und PIN
Mein Tipp: Unsere Hilfevideos für Sie
Hinweis: Die Videos wurden vom technischen Betreiber der SBK-Patientenakte erstellt und beinhalten nicht das Layout der SBK-Patientenakte-App. Die Funktionen sind jedoch identisch.
Damit der Komfort bestehen bleibt, empfehlen wir Ihnen die Anmeldung mit dem App-Code. Hierfür brauchen Sie keine Karten.
Aus Sicherheitsgründen muss die Anmeldung mit dem App-Code nach sechs Monaten erneuert werden. Die App fordert Sie auf, die Anmeldung mit dem App-Code mithilfe der SBK-Gesundheitskarte und PIN oder Ihrem Personalausweis und PIN zu erneuern. Anschließend können Sie die Komfort-Anmeldung wieder sechs Monate uneingeschränkt nutzen.
Mein Tipp: Unser Hilfevideo für Sie
Hinweis: Das Video wurde vom technischen Betreiber der SBK-Patientenakte erstellt und beinhalten nicht das Layout der SBK-Patientenakte-App. Die Funktionen sind jedoch identisch.
Android: Wechsel Ihrer ePA-App
Seit dem 15.12.2023 steht Ihnen eine neue SBK-Patientenakte-App im Google Play Store zur Verfügung. Hintergrund: Wir stellen Ihnen die App in einem neuen Dateiformat zur Verfügung. Damit ist es uns möglich, die SBK-Patientenakte-App für Sie stetig weiterzuentwickeln.
Um die neue App uneingeschränkt nutzen zu können, muss eine Freigabe des SBK-Accounts durchgeführt werden.
Die Freigabe kann von einer der beiden Apps erfolgen:
- Alte SBK-Patientenakte-App
- Meine SBK-App
Mein Tipp: Unser Hilfevideo für Sie
Hinweis: Das Video wurde vom technischen Betreiber der SBK-Patientenakte erstellt und beinhalten nicht das Layout der SBK-Patientenakte-App. Die Funktionen sind jedoch identisch.
Wenn beide Apps nicht zur Verfügung stehen, kann das Benutzerkonto zurückgesetzt werden. Die Inhalte der ePA bleiben dabei unberührt. Es muss lediglich der Zugang zur App erneuert werden.
Wichtig: Wenn das Benutzerkonto zurückgesetzt wird, wird auch der Zugang für Meine SBK entfernt. Für die Nutzung muss der Zugang erneuert werden.
Allgemeines
Ihre sensiblen und schutzbedürftigen Daten werden mit dem höchsten Schutzniveau, das in Deutschland aktuell vorgesehen ist, verschlüsselt. Ihre Daten werden mit einer Inhaltsverschlüsselung auf Servern gespeichert, die in Deutschland und in Österreich stehen und damit unter das europäische Datenschutzrecht fallen. Nur Sie können die Daten lesen, da nur Sie den Schlüssel dazu besitzen. Weder wir noch unsere IT-Dienstleister können Ihre Daten einsehen.
Unsere IT-Dienstleister sind Bitmarck GmbH in Deutschland sowie RISE GmbH (Research Industrial Systems Engineering) in Österreich.
Die ePA können Sie zu jeder Zeit kündigen. Übrigens: Wenn Sie Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten sofort gelöscht. In diesem Fall entfällt die Kündigungsfrist. Bitte sichern Sie vorab Ihre Daten, ansonsten werden diese endgültig gelöscht.
Jede gesetzlich versicherte Person, also auch Kinder, hat einen Anspruch auf eine ePA. Bis zum 16. Lebensjahr des Kindes wird die ePA von einer sorgeberechtigten Person angelegt und verwaltet.
Unser Tipp: Die Identifizierung wird durch die sorgeberechtigte Person mit einem Nachweis z. B. der Geburtsurkunde und der SBK-Gesundheitskarte des Kindes in einer Geschäftsstelle durchgeführt. In der ePA des Kindes kann anschließend über "Mich vertretende Personen" die Vertretung für die sorgeberechtigte Person eingerichtet und über das eigene Benutzerkonto darauf zugegriffen werden.
Die "ePA für alle"
Bis Anfang 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherte eingerichtet werden. Hierfür wird ein Opt-out-Ansatz für die ePA eingeführt. Das bedeutet: jeder, der nicht widerspricht, profitiert von den Vorteilen einer ePA.
Die "ePA für alle" ist Bestandteil der Digitalisierungsstrategie des Gesundheitsministeriums. Die Verbreitung der digitalen Akte soll dazu beitragen, eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen und allen Akteuren im Gesundheitswesen eine unkomplizierte Kommunikation zu ermöglichen.
Am 02.02.2024 ist das Digitalgesetz in Kraft getreten. Die „ePA für alle“ wird Anfang 2025 eingeführt. Wir informieren Sie zeitnah über die Vorteile der ePA und die Widerspruchsmöglichkeiten.
Nutzung
Medizinische Informationsobjekte sind Ihr Impfpass, Mutterpass, Medikationsplan, Zahnbonusheft, Untersuchungsheft sowie Ihre Notfalldaten. Diese können ausschließlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in die ePA eingestellt werden. Die medizinischen Daten können nur gelesen und geteilt werden, nicht geändert oder ergänzt. Bei Änderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
- Gehen Sie auf der Übersichtsseite in "Berechtigungen".
- Klicken Sie unter "Krankenkasse" auf den Button "Siemens-Betriebskrankenkasse".
- Bitte aktivieren Sie den Schalter "Jährlicher Datenabruf".
- Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen die Leistungsauskunft in Ihrer Dokumentenübersicht.
Nun stellen wir Ihnen einmal jährlich eine aktuelle Leistungsauskunft in Ihrer ePA-Akte bereit.
Auch ohne Smartphone können Sie die ePA nutzen. Sie wird dann von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt geführt. Erforderlich hierfür ist die SBK-Gesundheitskarte und der dazugehörige PIN. Diesen nutzen Sie, um Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt am Kartenterminal in der Praxis die Zugriffsberechtigung zu erteilen.
Support bei Fragen oder Problemen
Sie können den Zugang jederzeit und mit sofortiger Wirkung sperren. Nutzen Sie hierzu einfach unseren Sperrdienst, welcher nach Eingabe Ihrer Versichertennummer und Ihrem SBK-Patientenakte-Passwort, den Zugang sperrt.
Sie können sich ganz einfach in der SBK-Patientenakte-App ein neues Passwort vergeben.
Über den Link "Passwort vergessen" vergeben Sie sich nach der Eingabe eines Bestätigungscodes ein neues Passwort. Anschließend können Sie sich mit Ihrer Versichertennummer und dem neuen Passwort wieder anmelden.
Sie können sich ganz einfach in der SBK-Patientenakte-App einen neuen App-Code vergeben.
Über den Link "App-Code vergessen" setzen Sie Ihr Benutzerkonto zurück und können sich anschließend einen neuen App-Code vergeben. Um das Benutzerkonto wieder vollständig herzustellen, identifizieren Sie sich am einfachsten über die Online-Ausweisfunktion von zuhause aus. Ihre Daten in der ePA-Akte bleiben unberührt bestehen.