sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung
EnglischLogin
Mitglied werden
Mitglied werden Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Vorsorge & Prävention Schwangerschaft & Familie Zahngesundheit Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EHIC Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung Gesundheitsservices Zuzahlung und Erstattung Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Ärztliche Zweitmeinung Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Organspende E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services Pflege Leistungen nach Pflegegrad Pflegebedarf Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Vorsorge & Prävention Früherkennung Impfungen Gesundheitsangebote und -kurse SBK-Bonusprogramm Schwangerschaft & Familie Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder Behandlung Kinderkrankengeld Zahngesundheit Professionelle Zahnreinigung Kieferorthopädische Behandlung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Versicherung & Tarife Versicherung & Tarife Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarten (eGK) Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Sonstige freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarten (eGK) Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten Gesundheitswissen Meine SBK Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Kontakt Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Nachricht senden Rückruf vereinbaren
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung
Englisch Suche
Mitglied werden Mitgliedsbescheinigung Kostenfreie Familienversicherung Persönlichen Daten aktualisieren Registrierung Meine SBK SBK-Bonusprogramm Krankmeldung Rechnungserstattung
Kontakt

0800 072 572 572 50

7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

0800 072 572 585 50

8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

Menü Mitglied werden Beratung & Leistungen Versicherung & Tarife Gesundheitswissen Meine SBK Kontakt Mitglied werden SBK-Mitglied werden: So geht's Das sagen unsere Versicherten Auszeichnungen Infomaterial bestellen SBK empfehlen Ausbildung Studium Beruf Selbstständigkeit Familie Beratung & Leistungen Alternative Medizin Ausland Beratung & Services Gesundheit & Behandlung E-Health Pflege Vorsorge & Prävention Schwangerschaft & Familie Zahngesundheit Versicherung & Tarife Beiträge Familienversicherung Pflegeversicherung Wahltarife Zusatzversicherungen SBK-Gesundheitskarten (eGK) Meine SBK Direkt zum Login Dokumenten-Upload Online-Post Meine Daten Meine Vorgänge Bonusprogramme Anträge und Formulare Mitgliedsbescheinigungen Häufige Fragen Kontakt Kundenberater-Suche Geschäftsstellen-Suche Nachricht senden Rückruf vereinbaren Alternative Medizin Akupunktur Homöopathie & Homöopathen-Suche Osteopathie & Osteopathen-Suche Ausland SBK-Auslandsberatung EHIC Reiseschutzimpfungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung Gesundheitsservices Zuzahlung und Erstattung Gesundheit & Behandlung Arbeitsunfähigkeit (eAU) Ärztliche Zweitmeinung Arzneimittel & Verbandmittel Arzt und Klinik Brillen und Hilfsmittel Chronische Erkrankungen Heilmittel Krankengeld Krebserkrankungen Kuren und Rehabilitation Psychische Gesundheit Unterstützende Leistungen Organspende E-Health Apps und digitale Angebote Digitale Services Pflege Leistungen nach Pflegegrad Pflegebedarf Pflege zu Hause Pflege im Pflegeheim Pflegende Angehörige Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Vorsorge & Prävention Früherkennung Impfungen Gesundheitsangebote und -kurse SBK-Bonusprogramm Schwangerschaft & Familie Schwangerschaft & Geburt Vorsorge & Prävention für Kinder Behandlung Kinderkrankengeld Zahngesundheit Professionelle Zahnreinigung Kieferorthopädische Behandlung Zahnvorsorge Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen Zahnersatz Beiträge Beitragssatz Beitragsrechner Arbeitnehmer Auszubildende und Schüler Studenten Werkstudenten Selbstständige Sonstige freiwillig Versicherte Rentnerinnen und Rentner Arbeitslose Wahltarife SBK-Selbstbehalttarif SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich Selbstständige SBK-Krankengeld-Wahltarif für Kunstschaffende und Publizierende Zusatzversicherungen Ambulante Zusatzversicherung Auslandsreiseversicherung Familien-Zusatzversicherung Krankenhaus Pflege Verdienstausfall Vorsorge Zahn-Zusatzversicherung Basisinformationen Zusatzversicherung SBK-Gesundheitskarten (eGK) Häufige Fragen Fragen zum Foto PIN und PUK Gesundheitsdaten sbk.org Magazin Arbeitgeberservice Leistungserbringende Karriere Unternehmen Presse & Politik EnglischLoginJetzt Mitglied werden
Mitglied werden
sbk.org Beratung & Leistungen Beratung & Services Persönliche Kundenberatung Arbeitsunfall

Arbeitsunfall

Im Fall eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist die SBK für Sie da

Wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall haben und anschließend ärztlich behandelt werden, gibt es einige Besonderheiten. Wir informieren Sie zu diesem Thema umfassend und Sie erfahren alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten.

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse sämtliche Kosten der medizinischen und außermedizinischen Rehabilitation. Darüber hinaus sichert sie ein mögliches finanzielles Risiko ab – zum Beispiel bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit mit dem Verletztengeld oder bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit.

Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die Versicherte infolge der versicherten Tätigkeit haben. Dabei bezieht sich der Begriff „Arbeitsunfall“ nicht allein auf Unfälle, die während der Arbeitstätigkeit passieren. Zu Arbeitsunfällen zählen zum Beispiel auch Unfälle von Schülerinnen und Schülern während ihres Schulbesuchs, Unfälle von Kindern in einer Kindertagesstätte, Unfälle von Studierenden an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Unfälle von Menschen, die nach einem Verkehrsunfall erste Hilfe geleistet haben.

 

Was zählt als Arbeitsunfall?

  • Unfälle bei Botengängen und auf Reisen im Auftrag des Betriebs
  • Unfälle bei Veranstaltungen des Betriebs – zum Beispiel bei Betriebsausflügen oder Betriebsfeiern, sofern diese Veranstaltungen vom Unternehmen durchgeführt werden
  • Unfälle während des regelmäßigen Betriebssports, allerdings nicht bei Wettkämpfen
  • Unfälle, die beim Verwahren, Beschaffen, Erneuern und Instandhalten von Arbeitsgeräten passieren – zum Beispiel, wenn ein Kind auf Wunsch der Schule ein Schulbuch kauft
  • Unfälle, die ehrenamtlich Tätige während ihrer Tätigkeit haben. Voraussetzung ist jedoch, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit besteht.
  •  

    Wegeunfall

    Auch Unfälle auf dem direkten Weg von und zur versicherten Tätigkeit stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – das sind die sogenannten Wegeunfälle. Versichert sind dabei auch nötige Umwege, zum Beispiel

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
  • bei Fahrgemeinschaften,
  • bei Umleitungen,
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.
  •  

    Arbeitsunfall im Homeoffice bzw. beim mobilen Arbeiten

    Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes  gilt der gleiche Versicherungsschutz wie für Personen, die in den Betriebsstätten ihres Arbeitgebers tätig sind.

    Beschäftigte sind bei mobiler Arbeit – zum Beispiel im Homeoffice – gesetzlich unfallversichert. Versichert waren bisher neben der eigentlichen Tätigkeit auch sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einem anderen Raum. Anders als im Betrieb waren dagegen Wege im eigenen Haushalt, um sich zum Beispiel ein Getränk oder etwas zu essen zu holen oder der Weg zur Toilette, nicht versichert. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: "Diese Unterscheidung lässt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen nicht aufrechterhalten." Daher bestimmt das Gesetz jetzt, dass bei mobiler Arbeit im selben Umfang Versicherungsschutz besteht wie bei einer Tätigkeit in der Betriebsstätte.

    Eine weitere Änderung gibt es beim Versicherungsschutz auf Wegen, die Beschäftigte zurücklegen, um ihr Kind in eine externe Betreuung zu bringen. Für Beschäftigte, die im Betrieb arbeiten, gilt schon bisher: Wenn sie auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg machen, um ihr Kind zur Kita oder zur Schule zu bringen, sind sie dabei weiterhin versichert. Für Beschäftigte im Homeoffice waren Wege, um Kinder in Betreuung zu geben, bislang dagegen nicht versichert. Das hat sich nun ebenfalls geändert: Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Homeoffice zu einer externen Betreuung, sind sie auf dem direkten Hin- und Rückweg versichert. Dies, so die Gesetzesbegründung, sei auch im Interesse der Unternehmen, um die neuen Beschäftigungsformen ihrer Mitarbeitenden abzusichern.

     

    Was tun bei einem Arbeitsunfall?

    Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr  Arbeitgeber dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Welcher Unfallversicherungsträger für Sie zuständig ist, erfahren Sie in Ihrem Betrieb.

    Sie selbst sollten umgehend ärztliche Behandlung aufsuchen. Im Zweifelsfall wird Ihre Hausarztpraxis Sie an die nächste Durchgangsärztin oder Durchgangsarztarzt verweisen. Diese sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung in einer Durchgangsarztpraxis ist erforderlich, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
  • oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert
  • oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind  
  • oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
  • Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt oder von der Durchgangsärztin zur weiteren Behandlung an die Hausarztpraxis überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt oder Durchgangsärztin das Heilverfahren – zum Beispiel durch Wiedervorstellungstermine, der sogenannten Nachschau.

     

    Unfall melden

    Wichtig ist, dass Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Wer welche Kostenanteile trägt und wie Sie am besten weiter vorgehen, klären wir mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger. Sie unterstützen uns dabei, indem Sie uns den Unfall melden. Ebenso wichtig: Ihre möglichst genauen Angaben zum Unfallhergang, Unfallort und den Unfallbeteiligten.

     

    Wir unterstützen Sie

    Bei allen Fragen rund um Arbeits- und Wegeunfälle wenden Sie sich bitte an Ihre persönliche Kundenberatern oder Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Wir unterstützen Sie gern, damit Sie so schnell wie möglich wieder gesund werden.

    0800 072 572 572 50

    7 Tage / 24 Std. gebührenfrei

    0800 072 572 585 50

    8:00 - 20:00 Uhr gebührenfrei

    Folgen Sie uns auf

    Facebook
    Instagram
    YouTube
    X
    LinkedIn
    XING
    TikTok
    KontaktFür VersicherteKundenberater-SucheGeschäftsstellen-SucheLeistungserbringendeArbeitgeberserviceMitglied werdenVorteileMitgliedsantragWeiterempfehlenAuszeichnungenBeratung & LeistungenAlternative MedizinAuslandBeratung & ServicesGesundheit & BehandlungPflegeSchwangerschaft & FamilieVorsorge & PräventionZahngesundheitMeine SBKLoginHäufige FragenNutzungsbedingungenUnternehmenÜber unsKarriereAktuelle Berichte und ZahlenAusschreibungenVerwaltungsratVorstandPresse
    Cookie Einstellungen Datenschutz Impressum Barrierefreiheit & Leichte Sprache

    Wir verwenden erforderliche Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Zusätzliche Cookies und Technologien werden nur verwendet, wenn Sie Ihnen zustimmen. Diese Cookies und Technologien werden für statistische Zwecke und für weitere Funktionen auf der Webseite genutzt:

  • Erforderliche Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Externe Dienste
  • Mit Klick auf "Zustimmen" und anschließend auf "Speichern" akzeptieren Sie diese und auch die Weitergabe Ihrer Daten an Drittanbieter.

    Weitere Informationen, auch zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter, finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen oder jederzeit über Ihre Einstellungen anpassen.

    Zustimmen Zu den Einstellungen

    Sie haben die Wahl, welche Cookies und externe Dienste Sie zulassen:

    Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können.

    Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.

    Auf dieser Seite werden Dienste eingebunden, die durch Drittanbieter bereitgestellt werden. Diese erbringen ihre Services eigenverantwortlich. In Einzelfällen müssen für diese Funktionen Cookies gesetzt werden.

    Datenschutzhinweise

    Einstellungen speichern

    Mit Klick auf Weiter erklären Sie sich mit einer Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter einverstanden. Näheres zur Datenübertragung finden Sie auf unserer Datenschutzerklärung unter: sbk.org/datenschutz .

    Wir weisen darauf hin, dass Sie das Angebot der SBK verlassen, es gelten dann die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.

    Weiter