Verletztengeld
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erhalten Sie nach der Entgeltfortzahlung Verletztengeld
Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallversicherungsträger zahlen diese Leistung jedoch nicht selbst aus, sondern beauftragen damit die Krankenkassen. In Ihrem Fall also die SBK. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ersetzt das Verletztengeld den entstandenen Lohnausfall nach Ablauf der Entgeltfortzahlung. Sie läuft üblicherweise sechs Wochen lang.
Höhe des Verletztengelds
Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des so genannten Regelentgelts. Das ist das Entgelt, das Sie pro Kalendertag erzielen. Verdienen Sie mehr als die Höchstgrenze, erhalten Sie 80 Prozent des Betrags dieser Höchstgrenze (tägliches Höchstentgelt 2016: 193,66 Euro). Das Verletztengeld darf allerdings nicht höher sein als das regelmäßige tägliche Nettoarbeitsentgelt. Von dem so ermittelten Betrag werden dann noch Ihre Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Voraussetzungen für Verletztengeld
Um Verletztengeld zu erhalten, stellen Sie sich bitte bei einem Durchgangsarzt vor. Durchgangsärzte sind für die Behandlung von Unfallverletzten besonders qualifiziert. Die Vorstellung dort ist erforderlich, wenn
die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
- oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
- oder Heil- und Hilfsmittel verordnet werden müssen,
- oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Auch Schüler und Studenten erhalten Verletztengeld, wenn sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind.
Als berufstätiges Elternteil erhalten Sie für eine begrenzte Zeit Kinderpflege-Verletztengeld, wenn
- es nach ärztlichem Attest erforderlich ist, dass Sie der Arbeit fernbleiben, um Ihr verletztes Kind zu beaufsichtigen, betreuen oder zu pflegen,
- eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann
- und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wie erhalten Sie Verletztengeld?
Das Verletztengeld wird immer rückwirkend und von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde. Um das Verletztengeld zu beziehen, muss Ihnen der Durchgangsarzt bestätigen, dass Sie arbeitsunfähig sind oder waren. Diese Bestätigung, auch Auszahlschein genannt, erhalten Sie von uns. Bitte senden Sie den Auszahlschein ausgefüllt an die SBK, 80227 München. Erst dann können wir Ihnen das Verletztengeld umgehend überweisen.
Wir unterstützen Sie
Ihr persönlicher Kundenberater berät und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Verletztengeld. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Kommunikation mit dem Unfallversicherungsträger beratend zur Seite.
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