Beratung bei Zahlungen an die SBK
Unterstützung rund um die Beitragszahlung und sonstige Zahlungen
In bestimmten Fällen zahlen Sie als Kundin oder Kunde Geldbeträge direkt an die Krankenkasse. Dies ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel freiwillig versichert sind und Sie Ihre Beiträge selber zahlen oder Zuzahlungen über Krankenhausaufenthalte oder Fahrtkosten zu leisten sind. Es kann aber auch vorkommen, dass Krankengeld oder Pflegeleistungen zu viel ausgezahlt wurden und dann Geldbeträge an die Kasse zurückgezahlt werden müssen.
Individuelle Beratung
Uns ist durchaus bewusst, dass man manchmal nicht sofort in der Lage ist, ausstehende Forderungen zu begleichen. Wenn Sie in eine solche Situation kommen sollten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihre Zahlungsschwierigkeiten überwinden können. Wenn Sie Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie bitte mit Ihrem Anliegen an uns. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.